Geänderte Beitragsüberwachung bei gesetzlicher Unfallversicherung

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
01.10.20081279 Mal gelesen

Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ab. Sie finanziert sich allein aus Beiträgen der Arbeitgeber und ist eine Pflichtversicherung. Die Arbeitgeber sind daher verpflichtet, die Mitarbeiter bei der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden und die Versicherungsbeiträge dorthin abzuführen.

Vielen Unternehmen sind die Ihnen obliegenden Pflichten allerdings bislang nicht bekannt.
Mit dem Zweiten Mittelstandsentlastungsgesetzes v. 7.9.2007 wurde die Übertragung der Betriebsprüfung für die Unfallversicherung zum 1.1.2010 auf den Prüfdienst der gesetzlichen Rentenversicherung beschlossen. Ziel des Gesetzgebers war es, den Aufwand der Betriebsprüfungen insgesamt so weit wie möglich zu reduzieren und die Beitragserfassung effizienter zu gestalten .
Es ist daher damit zu rechnen, dass bei entsprechenden Versäumnissen der Unternehmen mit Nachforderungen auch für den Zeitraum vor 2010 zu rechnen ist.
 
In diesem Zusammenhang beraten wir Sie gerne.