Urteil zu Anwaltshaftung: zu den Anforderungen an den Anwalt im Zusammenhang mit der Prüfung von Verjährungsfristen

Urteil zu Anwaltshaftung: zu den Anforderungen an den Anwalt im Zusammenhang mit der Prüfung von Verjährungsfristen
26.02.2014247 Mal gelesen
Zu den Grundpflichten des Rechtsanwalts gehören die Pflicht zur Belehrung über das Ergebnis einer Sach- und Rechtsprüfung und die Pflicht, Schäden des Mandanten zu verhüten.

OLG Brandenburg, Urteil vom 11.02.2014 -10 U 1/12

Zu den Grundpflichten des Rechtsanwalts gehören die Pflicht zur Belehrung über das Ergebnis einer Sach- und Rechtsprüfung und die Pflicht, Schäden des Mandanten zu verhüten. Der Rechtsanwalt muss verhindern, dass dem Auftraggeber rechtliche Nachteile durch Zeitablauf entstehen und dafür Sorge tragen, dass die Rechte des Mandanten gegen eine drohende Verjährung gesichert werden. Weil die Versäumung von materiellen und prozessualen Fristen in der Regel für den Mandanten zu endgültigen Rechtsverlusten führt, muss der Anwalt vor der rechtlichen Prüfung des Sachverhalts eine sorgfältige Überprüfung von möglicherweise zu beachtenden Fristen durchführen. Maßstab der für den Rechtsanwalt geltenden objektiven Pflicht ist dabei ein gewissenhafter (Durchschnitts -) Anwalt, der die allgemein anerkannten Erfordernisse der anwaltlichen Berufsausübung unter den konkreten Umständen beachtet.

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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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