Auf der rechten Hand: Haftung im Verein - www.pferdesportrecht.de

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
08.12.20071007 Mal gelesen

Damit die in Vereinen ehrenamtlich Tätigen bei denkbaren Schadenfällen nicht persönlich haften müssen, bietet die ARAG-Sportversicherung über Rahmenverträge mit den Landessportbünden sowie für weitere Risiken separate Zusatzversicherungen allen Mitgliedsvereinen der Landessportbünde an.

Damit es aber erst gar nicht zu entsprechenden Schadenfällen kommt oder aber im Fall der Fälle der Schaden so gering als möglich bleibt, sollten die nachfolgenden Regeln zum Haftungsmanagement in Vereinen trotz aller Gewöhnung und Alltag im Vereinsbetrieb beachtet und eingehalten werden:

  • Bei jedem Training und bei allen Wettkämpfen muss die erste Hilfe sichergestellt sein und ausgebildetes Personal (Ersthelfer) anwesend oder zumindest bekannt und erreichbar sein, um unverzüglich bei Unfällen Rettungsmaßnahmen einleiten zu können.
  • Soweit laut LPO bei Wettkämpfen nicht schon entsprechende erste Hilfe sichergestellt sein muss, gilt dies auch für den Trainingsalltag. Hier sollte zumindest ein kostenloser Notrufapparat und ein entsprechender Notfallkoffer unmittelbar erreichbar sein.
  • Der Sport- und Übungsbetrieb soll nur von qualifiziertem und geschultem Personal geführt werden.
  • Hierzu eignet sich die Wahrnehmung der Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten im Pferdesport. So ist ein Abzeichen oder eine entsprechende Trainerlizenz nicht bloß Selbstzweck, sondern auch Qualifizierungsmaßnahme zur Vermeidung von Schadenfällen. Zudem eignen sich entsprechende Zertifikate im Schadenfall zum Nachweis entsprechender Eignung der tätigen Personen.
  • Der Verein muss dafür sorgen, dass alle Sportstätten und -geräte in einem einwandfreien Zustand sind.
  • Nutzt der Verein eine Reithalle, die einem Landwirt gehört, muss der Verein den Landwirt auffordern, erforderliche Reparaturen durchzuführen und diese Aufforderung auch entsprechend dokumentieren.
  • Insbesondere was die genutzten Sportgeräte anbetrifft, ist beim Pferdesport in Vereinen immer auch das Pferd gemeint, welches entsprechend ausgebildet und geeignet sein muss, um im Reit- oder Voltigierbetrieb eingesetzt zu werden. Aber auch die Übungstonne (beim Voltigieren) sollte in einem technisch nicht zu beanstandenden Zustand sein. Über kurz oder lang wird hier - wie etwa beim Turnen und der Leichtathletik - nur noch TÜV-zertifiziertes Übungsgerät zulässig sein. Zur Vermeidung einer Haftung kann auch heute nur dazu geraten werden, schon jetzt entsprechend zertifiziertes Gerät - falls angeboten - zu benutzen.
  • Die Zufahrtswege zu den Sportstätten und Vereinsanlagen müssen gesichert und gepflegt sein. In geschlossenen Räumen muss zudem der Brandschutz beachtet und eingehalten werden.
  • Gerade zur Sportstätten- und Brandschutzsicherheit bieten die für Sportvereine zuständigen Verwaltungsberufsgenossenschaften (VBG) entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für Entscheidungsträger in Vereinen an. Diese Veranstaltungen sind kostenlos und werden regelmäßig in sehr schönen Tagungsanlagen der Verwaltungsberufsgenossenschaften sogar bei Übernahme der Fahrtkosten durchgeführt.
  • Der Vorstand muss über alle Aktivitäten im Verein informiert sein, um Schaden von dem Verein, seinen Mitgliedern und Dritten abwenden zu können.
  • Hier eignet es sich, sämtliche Vereinsaktivitäten nicht nur mittels Vorstandsprotokoll zu dokumentieren, sondern auch den Mitgliedern und Dritten gegenüber durch einen entsprechenden Aushang darüber Auskunft zu erteilen, wann welche Vereinsaktivität stattfindet. So ist im Schadenfall dann auch nachweisbar, dass es sich bei der Aktivität um eine durch den Verein geplante und durchgeführte - und damit versicherte - Veranstaltung gehandelt hat.
  • Vereinsmitglieder müssen über den Status ihres Versicherungsschutzes informiert sein.
  • Hier empfiehlt es sich, neben der obligatorisch aushängenden Vereinssatzung und der zuständigen Ansprechpersonen auch einen Auszug der Broschüre "Die Sportversicherung" der ARAG-Sportversicherung auszulegen, in der sämtliche Rahmenversicherungen über den Landessportbund aufgeführt sind.
  • Neben den Standardversicherungen über den Rahmenvertrag der ARAG-Sportversicherung mit den Landessportbünden sind diverse Zusatzversicherungen möglich und ggf. ratsam.
  • Insbesondere die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Vereinsvorstände oder Vertreter der Vereine (sog. D&O-Versicherung) deckt Schadensersatzansprüche aufgrund Fehlentscheidungen vorbezeichneter Personen gegen den oder des Vereines ab.
  • Für alle Transporte von Sportlern in Privatfahrzeugen sollte zudem ein Kfz-Zusatzversicherung abgeschlossen sein, damit bei einem Verkehrsunfall das Mitglied nicht auf seinem Fahrzeugschaden sitzen bleibt.
  • Hier ist auch an eine separate Haftpflichtversicherung für Pferdehänger zu denken.
  • Insbesondere im Pferdesport muss auf die möglichen Gefahren hingewiesen werden.
  • Hierzu eignet sich das Anbringen von entsprechenden Hinweisschildern. Aber auch schon eine Risikoaufklärung ggf. verbunden mit einem Haftungsausschluss lassen sich ohne weiteres in die Aufnahmemodalitäten neuer Vereinsmitglieder einfügen.

Soweit oben stehende Regeln des Schadenmanagements beachtet werden, sollten Schadenfälle bereits vermieden werden können und im Fall der Fälle der Schaden gering zu halten und eine etwaige Haftung des Vereins, seiner Funktionsträger und Trainer entsprechend versichert sein.