FXdirekt Bank AG - Hilfe für Geschädigte im Entschädigungsfall und Insolvenz

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
11.02.2013981 Mal gelesen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 22.01.2013 den sog. Entschädigungsfall für die FXdirekt Bank AG festgestellt. Nach Mitteilung der BaFin habe die Bank nach Abzug der laufenden Periodenverluste nicht mehr über das erforderliche Anfangskapital verfügt.

Das Kreditinstitut ist Mitglied der EdW, der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen. Die Feststellung des Entschädigungsfalles war Voraussetzung, dass Kunden nun Ansprüche gegenüber der Entschädigungseinrichtung geltend machen können.

Über die EDW gesichert sind Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften.

Im Übrigen hat die BaFin im Januar 2013 einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der FXdirekt Bank AG gestellt.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner unterstützt Kunden bei der Anmeldung von Forderungen gegenüber der EdW sowie auch bei der Geltendmachung von Ansprüchen im Insolvenzverfahren.

Über die Entschädigungseinrichtung sind nur Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften abgesichert und diese auch nicht in voller Höhe.

Es ist daher auch sinnvoll, Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden.

Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen gerne die Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner unter der Telefonnummer: 089/ 21 21 66 0 zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.kanzlei-ebp.de/?s=fx direkt

Stand: 11.02.2013