Auto getunt, Versicherungsschutz ausgebremst – Rechtsanwalt Edgar Zorn, Gießen, Informiert:

Schaden, Versicherung und Haftpflicht
21.03.2007 2004 Mal gelesen

Ist ein Auto getunt worden und die Veränderungen der Versicherung nicht angezeigt worden, entfällt nach dem kürzlich bekannt gewordenen Urteil des OLG Koblenz, der Vollkasko-Versicherungsschutz.  Nach Auffassung der Richter wird die Versicherung von der Verpflichtung zu zahlen frei. Es sei die gesetzliche Pflicht des Fahrzeughalter, Veränderungen am Fahrzeug, die zu einer Gefährdungserhöhung führen, der Versicherung anzuzeigen.

Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz vom 26.2.2007, Aktenzeichen 10 U 56/06