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Schaden, Versicherung und Haftpflicht
31.01.2011921 Mal gelesen
Beim gemeinsamen Gruppenausritt ist ein Pferd, das zum Auskeilen neigt, mit einer roten Schleife am Schweif zu kennzeichnen.

Außerdem muss der Reiter aus Sicherheitsgründen am Schluss der Reitergruppe reiten.

Den über die konkrete Gefährlichkeit des Pferdes nicht informierten Verletzten trifft daher kein Mitverschulden, wenn er wegen plötzlicher und nicht durch einen Warnruf angekündigten Verzögerung aus der Gangart Trab einen kurzen Moment zu dicht aufreitet und das Pferd in diesem Moment  nach hinten auskeilt. Er hat daher einen vollen Anspruch auf Schadenausgleich gegen den Halter des spontan und gefährlich auskeilenden Pferdes. So entschied in diesem Fall hatte das Oberlandesgericht Koblenz (Az.: 5 U 319/04).

Gerne helfen wir in pferderechtlichen Fragen weiter.

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