Reiserecht - Mängel richtig reklamieren und erfolgreich Ansprüche geltend machen:
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Weist eine Pauschalreise Mängel auf, so läuft der Reisende auf Grund diverser gesetzlicher Regelungen Gefahr, die ihm zustehenden Rechte und Ansprüche nicht wirksam geltend machen zu können und zu verlieren.
Folgendes ist zu beachten:
Maßgeblich für die vertraglichen Verpflichtungen des Reiseveranstalters sind die Angaben in dem der Buchung zu Grunde gelegten Prospekt sowie eventuelle Zusätze beispielsweise hinsichtlich Sonderwünschen in der Reisebestätigung. Der Reisende sollte die Unterlagen deshalb in jedem Fall aufbewahren.
Rechtsanwalt
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