Sachversicherungsrecht

Sachversicherungsrecht

Das Sachversicherungsrecht regelt die Bedingungen, zu denen Sachen als Bestandteil der Schadenversicherungen gegen bestimmte Gefahren abgesichert werden. Die Art der zu versichernden Gefahren wird als primäres Risiko bezeichnet. Dabei gibt es freiwillige Versicherungssparten und solche, die vom Gesetzgeber als verbindlich statuiert wurden. Hierzu zählt insbesondere die Kfz-Versicherung. Die Sachversicherung findet, neben den allgemeinen Geschäftsbedinungen des jeweiligen Versicherers, ihre Regelung im VVG. Hier werden sowohl die Rechte und Pflichten des Versicherers, als auch die des Versicherungsnehmers festgelegt.

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