Was die Gebäudeversicherung wirklich bezahlt.

Gebäudeversicherung, Feuer, Wasserschaden, Schimmel, zahlt nicht
09.02.2018126 Mal gelesen
Durch Wasser oder Feuer können schnell erhebliche Schäden an den Immobilien entstehen.

Der Zeitwert und die Folgen

Für Eigentümer von Wohnimmobilien ist es den wirtschaftlichen Wert der Immobilie zu erhalten. Durch Wasser oder Feuer können schnell erhebliche Schäden an den Immobilien entstehen. Um sich vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden an Gebäuden, Gebäudeteilen oder Einbauten zu schützen, schließen viele Immobilieneigentümer eine Gebäudeversicherung ab. Diese Versicherung soll vor den finanziellen Auswirkungen von Schäden an dem Gebäude und den Einbauten schützen. Tatsächlich zählt die Gebäudeversicherung schon fast zu den sogenannten "Pflichtversicherungen". Das abgesicherte Risiko ist dabei individuell versicherbar. Trägt die "allgemeine" Gebäudeversicherung die häufigsten Schäden, wie zum Beispiel Schäden durch Leitungswasser, kann dieser Schutz mit verschiedenen Zusatzversicherungen erweitert werden. So besteht die Möglichkeit auch Schäden durch Hochwasser, Sturm und Hagel sowie Überspannung zu versichern. Versichert sind grundsätzlich sowohl die direkten Schäden als auch Folgeschäden, wie Schimmelbildung infolge Wassereintritts.

Die Ersatzpflicht der Versicherung

Die Gebäudeversicherung zählt zu den sogenannten Sachversicherungen. Diese versichern gemäß des § 88 Versicherungsvertragsgesetz:

"es gilt als Versicherungswert, wenn sich die Versicherung auf eine Sache oder den Inbegriff von Sachen bezieht, der Betrag, den der Versicherungsnehmer zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls für die Wieder Beschaffung oder Wiederherstellung der versicherten Sache in neuwertigem Zustand unter Abzug des sich aus dem Unterschied zwischen alt und neu ergebenden Minderwerts aufzuwenden ist."

Im Klartext bedeutet dies, dass die Versicherung grundsätzlich nur den Wert ersetzt, der zur Wiederherstellung notwendig ist. Wiederherstellung meint in diesem Zusammenhang den Zustand, der zum Zeitpunkt des Schadens vorgelegen hat. Es wird also lediglich der Zeitwert der beschädigten Gebäude, Gebäudeteile und Einbauten ersetzt. Es ist jedoch auch möglich die gesamten Wiederherstellungskosten abzusichern. Allerdings steigen hierbei die Versicherungsbeiträge.

Das Problem mit der Schadenshöhe

Kommt es zum Schadensfall, ist der Betroffene auf eine schnelle und unkomplizierte Hilfe angewiesen. In der Regel begutachten die Versicherungen zeitnah den Schaden und zahlen die Versicherungssumme aus. Tatsächlich bleiben die Versicherungssummen jedoch um ca. ein Drittel hinter den tatsächlichen Wiederherstellungskosten zurück. Streit gibt es daher regelmäßig über die Höhe des Schadens. Versichert ist grundsätzlich nur der "Zeitwert". Der Zeitwert, lässt sich jedoch im Einzelfall nur schwer bestimmen. Zum Beispiel haben Installationen einen relativ hohen Anschaffungswert, der sich auf praktisch Null verringert sobald die Installationen eingebaut wurden. Auch schwierig gestaltet sich die Wertbestimmung bei Gegenständen, die zwar einen hohen emotionalen Wert aber nur einen geringen wirtschaftlichen Wert aufweisen, wie beispielsweise Erbstücke.

Wenn die Gebäudeversicherung nicht zahlt.

Problematisch werden die Streitigkeiten dann, wenn dadurch die Auszahlung der Versicherungssumme verzögert wird. Hier drohen dann schnell Folgeschäden, wenn infolge von finanziellen Engpässen die Immobilie nicht oder nur zum Teil saniert werden kann. Ohne professionelle Hilfe können sich solche Streitigkeiten schnell jahrelang hinziehen. Um weitere Schäden an der Immobilie oder den Finanzen zu verhindert, sollte man sich schnellstmöglich professionelle Hilfe suchen, für den Fall das die Versicherung den Schaden nicht oder nicht vollständig reguliert. Ein auf Versicherungsrecht spezialisierter Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, unterstützt Sie gern bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Weitere Informationen zur Gebäudeversicherung erhalten Sie unter:www.wvr-law.de

Für Sie vor Ort.

Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen gern zur Seite. Gerne unterstützen Sie die Versicherungsexperten bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Im Rahmen einer kostenlosen und völlig unverbindlichen Erstberatung erhalten Sie eine erste rechtliche Einschätzung zu Ihrem speziellen Fall. Sie erhalten Informationen zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgsaussichten. Vereinbaren Sie einen Termin für eine kostenlose Erstberatung. Das Team der Kanzlei Werdermann / von Rüden steht Ihnen unter 030 / 200 590 770 sowie unter info@wvr-law.de zur Verfügung