Wer zahlt, wenn das Auto brennt?

Sachversicherungsrecht
14.07.201791 Mal gelesen
Bilder von brennenden Autos waren im Rahmen der G20-Berichterstattung ständig in den Medien zu sehen. Viele Autobesitzer stellen sich bei solchen Aufnahmen die Frage: „Wer zahlt eigentlich, wenn mein Auto einer Brandstiftung zum Opfer fällt?“– eine gute Frage. Hier wird Sie beantwortet!

Bilder von brennenden Autos waren im Rahmen der G20-Berichterstattung ständig in den Medien zu sehen. Viele Autobesitzer stellen sich bei solchen Aufnahmen die Frage: "Wer zahlt eigentlich, wenn mein Auto einer Brandstiftung zum Opfer fällt?"- eine gute Frage, denn wenn es um die Regulierung eines solchen Schadens geht, so gibt es einiges zu beachten.

Es ist eine schreckliche Vorstellung, morgens zu seinem Auto zu kommen und nur noch ein verkohltes Wrack vorzufinden. Diese unschöne Erfahrung mussten zahlreiche Hamburger unlängst machen, als Horden von Vandalen durch die Innenstadt der Metropole zogen und Autos in Brand setzten. Für den Geschädigten stellt sich hier natürlich die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommt.

Glimpflich für den Autobesitzer verläuft die Sache, wenn der Täter gefasst wird, denn dann muss dieser natürlich für den entstandenen und von ihm verursachten Schaden aufkommen. Schwieriger wird es allerdings, wenn der Täter wirtschaftlich so schlecht dasteht, dass er den Schaden nicht ausgleichen kann, oder wenn der Brandstifter erst gar nicht gefasst wird.

Das hat für den Fahrzeughalter unangenehme Konsequenzen, denn diese Form des Totalschadens ist erstmal nicht durch die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgedeckt und ist diese Versicherung die einzige, die abgeschlossen wurde, so bleibt der Besitzer auf den Kosten sitzen. Besser gestellt sind hier Versicherungsnehmer, die eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besitzen, denn hier darf man sich wenigstens über eine teilweise Regulierung des Schadens freuen. Zwar gibt es hier kein neues Auto, aber immerhin wird der Wiederbeschaffungswert des Wagens, also das, was ein vergleichbarer Gebrauchtwagen kosten würde, erstattet. Darüber hinaus werden nur Teile erstattet, die im Auto fest verbaut waren, wer also ein Mobiltelefon im Auto hat liegen lassen, der geht in diesem Punkt leider leer aus.

Gleiches gilt, wenn nicht der eigene Wagen in Flammen aufgegangen ist, sondern vielleicht der daneben und durch Hitze und Rauch sehr wohl Schäden auch am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Für solche Schäden kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf - wer diese nicht hat, der hat auch in diesem Fall das Nachsehen.

"Diese Form des Vandalismus ist in jedem Fall höchst ärgerlich und mit nichts zu entschuldigen. Wir erleben in der Praxis, dass Opfer solcher Taten nicht nur wegen des materiellen Schadens zutiefst geschockt sind, sondern auch emotional oft wegen dieser Form der Gewalterfahrung leiden" weiß Rechtsanwalt Christof Bernhardt. "Besonders ärgerlich ist es dann, wenn sich die Fahrzeugbesitzer dann auch noch mit Versicherungen rumschlagen müssen, wenn es um die Regulierung des Schadens geht. Da ist ein versierter Fachmann oft hilfreich".

Die Kanzlei Cäsar-Preller betreut Menschen, die Opfer von Vandalismus geworden sind und die im Bereich der Regulierung Fragen haben oder sich falsch behandelt fühlen. Gerade im Umgang mit den zuständigen Versicherungen kann der Rat vom Fachmann hilfreich sein, um eine ohnehin schon schlimme Sache möglichst rasch und ohne weiteren Ärger über die Bühne zu bringen.