Reiserecht - Buchungen über das Internet (Onlinebuchungen)

Reise und Verbraucherschutz
13.09.20061479 Mal gelesen

Bei der Online-Buchung besteht gegenüber der "klassischen" Buchung auf der Grundlage eines Prospekts des Reiseveranstalters die Gefahr, dass sich im Nachhinein die Angaben, die das geschuldete Leistungsspektrum beschreiben, nicht mehr nachweisen lassen, zumal die Unternehmen die Beschreibungen oftmals - etwa im Hinblick auf eingegangene Mängelrügen - ändern und der nach der Reise im Internet vorhandenen Text nicht mit demjenigen vor der Buchung übereinstimmt. Der Reisende sollte deshalb auf jeden Fall die seiner Buchung zugrunde liegenden Hotel- und Leistungsbeschreibungen ausdrucken.

Ein weiteres Problem bei der Internetbuchung liegt darin, dass viele Anbieter als bloße Reisevermittler auftreten wollen, obgleich sie für die Zusammenstellung der Reiseleistungen verantwortlich sind. Hierzu bedienen sie sich regelmäßig Allgemeiner Geschäftsbedingungen.

Diese Regelungen können jedoch ncihts daran ändern, dass die Unternehmen als Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts anzusehen sind und für eine Mangelhaftigkeit und Schäden des Reisenden einzustehen haben.

Auch wenn der Reisende letztlich bei der Onlinebuchung die Einzelleistungen selbst zusammenstellt, so liegt eine Pauschalreise im Sinne des Bürgerlichen Gestzbuchs vor und der Reisende kann wie bei der "klassischen" Buchung Gewähleistungs- und Schadenersatzansprüche gegen den Internetprtalbetreiber als Reiseveranstalter geltend machen.