Gutachterkosten für die Ermittlung von Verdienstausfall

Reise und Verbraucherschutz
30.05.20081683 Mal gelesen

Das Landgericht Gera vertritt in seiner Entscheidung vom 19.01.2007 - Az: 3 O 496/06 - die Auffassung, dass dann, wenn der Geschädigte nicht über die zur Ermittlung seines Verdienstausfalles erforderlichen betriebswirtschaftlichen Kenntnisse verfügt und über die korrekte Ermittlung des Verdienstausfalls zwischen den Parteien Streit besteht, er berechtigt sei, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung ein Gutachten die Ermittlung des Verdienstausfalles betreffend erstellen zu lassen. Der Schädiger müsse dem Geschädigten die hierdurch entstandenen Kosten in voller Höhe ersetzen.