Der Winter kann für Verkehrsteilnehmer teuer werden

Der Winter kann für Verkehrsteilnehmer teuer werden
23.01.2013266 Mal gelesen
Der Winter hat gerade für Verkehrsteilnehmer so seine Tücken. „Das hat nicht immer nur etwas mit glatten Straßen zu tun“, sagt Rechtsanwalt Roland Fritzsch von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte. Punkte in Flensburg oder Bußgelder kann es gerade im Winter für eine Reihe von Verkehrsverstößen geben.

"So muss zum Beispiel eine einwandfreie Sicht gewährleistet sein. Das heißt: Die vereisten Scheiben müssen gründlich frei gekratzt werden. Ein kleines Guckloch reicht nicht aus", so Rechtsanwalt Fritzsch. Aber nicht nur die Scheiben, sondern auch die gesamte Lichtanlage, also Scheinwerfer, Bremslicht, Rücklicht und Blinker müssen von Schnee und Eis befreit werden. "Das Kennzeichen und das Autodach übrigens auch", ergänzt der Jurist. Anderenfalls können Bußgelder verhängt werden. Ebenso ist es untersagt, den Motor im Stand warm laufen zu lassen.

Bei heftigen Schneefällen sind Verkehrsschilder häufig verschneit und nicht mehr zu erkennen. Das macht es besonders für Ortsunkundige schwierig. "Vor Strafe schützt es dennoch nicht in jedem Fall", so Rechtsanwalt Fritzsch. Denn einige Verkehrsschilder, wie z.B. das Stopp-Schild oder "Vorfahrt achten" sind auf Grund ihrer Form für den Autofahrer auch verschneit noch erkennbar.

Und bei Schnee und Eis muss natürlich auch die entsprechende Bereifung aufgezogen sein.

Die Kanzlei LF legal Rechtsanwälte hat sich u.a. auf das Verkehrsrecht spezialisiert.

Rechtlichen Rat finden Verkehrsteilnehmer hier: www.blitzerblog.de  

 

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