Information über Kraftstoffverbrauch und CO Emissionen gemäß Richtlinie 1 999 94 EG Vorsicht Abmahnung

Information über Kraftstoffverbrauch und CO Emissionen gemäß Richtlinie 1 999 94 EG Vorsicht Abmahnung
06.10.2011382 Mal gelesen
Institutionen die sich für die Umwelt einsetzen stellen im Allgemeinen keine Bedrohung dar. Anders verhält es sich, wenn Autohändler Besuch von paparazziartig anmutenden Testkäufern bekommen, die Makroaufnahmen von den Neu- und Gebrauchtwagenangeboten erstellen. In einem solchen Fall droht Übles.

Vereinigungen wie die Deutsche Umwelthilfe mahnen Händler wegen falscher oder nicht vollständiger Angaben zu Verbräuchen und CO² Emissionen aktuell nahezu flächendeckend ab. Eine solche Abmahnung kann schnell teuer kommen. Auch wenn die Ausgangssituation oftmals rein rechtlich betrachtet ungünstig scheint, ist es, wie bei anders gelagerten Abmahnfällen (filesharing, Musik, Filme, Bilder) fatal, einfach eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und ohne Widerstand geforderte Kosten zu zahlen. Man wird sodann schnell zum Premiumkunden, der auch noch Jahre über den Abmahnfall hinaus mit Argusaugen beobachtet wird und schnell erneut zum Abmahnopfer wird. Für den Fall einer Abmahnung ist es ratsam, schnell rechtlich versierte Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bereits Ende des Jahres droht neuer Unbill. Ab Dezember müssen Neuwagen mit einem Balkendiagramm ausgestattet werden, welches, ähnlich wie bei Elektrogeräten, z. B. Kühlschränken, den Energieverbrauch mit den Farben grün, gelb und rot sowie mit Buchstaben als weitere Abstufungen Energieeffizienzklassen wiedergeben. Während Interessenverbände und Umweltschützer schon seit längerem bemängeln, dass eine derartige Kennzeichnung irreführend und letztlich nicht kundengerecht sei, ist jedoch davon auszugehen, dass diesbezüglich die nächste Abmahnwelle auf die Händler zukommen wird.