Mietrecht - Wohnungsschlüssel für Notfälle?

Miete und Wohnungseigentum
06.10.20063182 Mal gelesen

Frage:

Ist es rechtlich erlaubt, wenn ich als Vermieter eines Einfamilienhuses einen Haustürschlüssel für Notfälle behalte?

Antwort:

Es gibt Mietverträge, in denen das Betreten der Mietsache geregelt ist. Fehlt eine Regelung, ist der Vermieter grundsätzlich nicht zum Betreten berechtigt, auch wenn er einen Schlüssel einbehalten hat. Der Mieter kann überdies die Herausgabe sämtlicher Schlüssel zum Mietobjekt verlangen. Daran ändert auch die Gefahr von Notfällen nichts; der Vermieter hat aber einen Schadensersatzanspruch, falls der Mieter fahrlässig die Notlage herbei geführt hat.