Abgemahnt wird die Verletzung von Leistungsschutz- und Urheberrechten nach dem Urheberechtsgesetz (UrhG) geschützten Tonaufnahmen / Musikwerken. Im konkreten Fall geht es um das Werk "Bushido - Wärst du immer noch hier?".
Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 400,00 € gefordert. Das abgemahnte Werk befindet sich zudem auf einer German TOP 100 Datei Single Charts Datei (hier: vom 04.07.2011). Insoweit besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen aus diesem Chart Container durch andere Rechteinhaber.
Weitere Informationen finden Sie unter: Filesharing Folgeabmahnungen
Wir empfehlen den Betroffenen die Angelegenheit prüfen zu lassen und die gesetzten Fristen zu beachten.
Soweit nach anwaltlicher Prüfung festgestellt werden kann, dass die Abmahnung berechtigt ist, kann in den meisten Fällen die Forderung im Rahmen anwaltlicher Verhandlungen erheblich reduziert werden.
Wenn Sie eine Abmahnung der vorgenannten Kanzlei erhalten haben, können Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung (bis auf die Telefongebühren) unter 0251 20 86 80 30 nutzen.