Milliarden-Streit um Impfstoffpatente

Patentrecht
17.08.202315 Mal gelesen
Biontech und Curevac vor dem Landgericht Düsseldorf

Das weltweite Geschäft mit Corona-Impfstoffen hat gezeigt, wie wertvoll Patente im Bereich von mRNA-Technologien sind. Um einige wesentliche Patente in diesem Bereich streiten derzeit der Impfstoffhersteller Biontech und der Tübinger Impfstoffentwickler Curevac. Die Patentkammer des Landgerichtes Düsseldorf (Az. 4c O 38/22, 4c O 46/22; 4c O 47/22; 4c O 48/22; 4c O 51/22) soll die mögliche Verletzung von Patentrecht durch Biontech klären. Dabei geht es nicht nur um den Corona-Impfstoff. Das Urteil dürfte weitreichende Konsequenzen für die künftige Verwendung von mRNA-Technologien haben. 

Vorwurf der Patentrechtsverletzung 

In mehreren Verfahren wird vor dem Landgericht Düsseldorf darüber verhandelt, ob der Impfstoffhersteller Biontech bei der Entwicklung und dem nachfolgenden Vertrieb des Corona-Impfstoffes Comirnaty geistiges Eigentum des Wettbewerbers Curevac verletzt hat. Auf insgesamt fünf Patente beruft sich Curevac. Diese soll Biontech bei seiner Entwicklung des Corona-Impfstoffes verletzt haben, während dem Tübinger Impfstoffentwickler bislang die Herstellung eines eigenen Corona-Impfstoffes noch nicht gelungen ist. Biontech weist die Vorwürfe einer Patenrechtsverletzung entschieden zurück. 

Das Urteil des Landgerichtes könnte nicht nur im Streit um den Corona-Impfstoff wegweisend sein. Ende September will das Düsseldorfer Landgericht ein Urteil über vier der fünf Anklagepunkte verkünden. Das Urteil könnte auch Konsequenzen für die weitere Nutzung der vielversprechenden mRNA-Technologie zu anderen Zwecken haben. 

Lukrative mRNA-Technologie 

Glaubt man Forschenden und Wissenschaftlern könnte die mRNA-Technologie in vielen Bereichen der Medizin der entscheidende Durchbruch sein. Das eröffnet zukünftig einen lukrativen Markt, nicht nur für den Bereich der Impfstoffherstellung. Das zeigt, wie wichtig das Halten von Patentrechten in diesem Bereich sein wird. 

Das Landgericht Düsseldorf soll u.a. klären, ob Biontech bei der Entwicklung des Corona-Impfstoffes gegen ein spezifisches Curevac-Patent aus dem Jahr 2002 verstoßen hat, welches eine grundlegende Technologie zur Stabilisierung von mRNA zum Gegenstand hat. Dies könnte auch weitreichende Folgen für die gesamte künftige Nutzung der neuen Technologie haben. 

Weitere Informationen zum Patentrecht erhalten Sie auch unter: Rechtsanwalt Patentrecht - Kanzlei ROSE & PARTNER, Hamburg (rosepartner.de)