Der neue Bußgeldkatalog was ändert sich ab dem 01.02.2009?

anwalt24 Fachartikel
05.02.20091056 Mal gelesen

Der neue Bußgeldkatalog was ändert sich ab dem 01.02.2009?

Wir können Ihnen helfen, jetzt erst Recht!


 

In aller erster Linie soll der neue Bußgeldkatalog einen Beitrag zur Unfallverhütung leisten, indem solche Verstöße schärfer geahndet werden, die erfahrungsgemäß zu den Hauptunfallursachen zählen. In soweit sind die neuen Regelungen ein wichtiger Beitrag zu dem nach wie vor angestrebten Ziel, die Zahl der Verkehrstoten in der EU bis zum Jahr 2010 zu halbieren.


 

Dies gilt allerdings nur für diejenigen Verkehrssünden, bei denen die Bußgelderhöhung auch tatsächlich den Zweck verfolgt, der präventiven Unfallverhütung zu dienen und im Sinne der Verkehrssicherheit Abschreckung zu erzielen.


 

In allen übrigen Vorschriften innerhalb des Bußgeldkataloges stellt die Erhöhung der Buß- und Verwarnungsgelder reine ?Abzocke?der Autofahrer dar.


 

Wir wollen Ihnen aufzeigen, wie Sie sich nach wie vor erfolgreich gegen die Maßnahmen der Verwaltungsbehören wehren bzw. verteidigen können.


 

Es ist nach wie vor möglich, gegen einen Bußgeldbescheid erfolgreich vorzugehen und die darin enthaltene Bestrafung entweder insgesamt oder zu mindestens teilweise abwenden zu können. Jeder Autofahrer ist in der Regel auf sein Führerschein angewiesen und ist heilfroh, wenn er ein Fahrverbot nicht antreten muss.


 

Wir wollen im Nachfolgenden eine Hilfestellung dafür geben, wie man sich in den wichtigsten Fällen eines Ordnungswidrigkeits- bzw. Verkehrsstrafverfahren verhalten sollte.


 

Aller erste und goldene Regel ist niemals Angaben zur Sache gegenüber der Polizei zu machen!


 

Hierbei raten wir Ihnen dringend eine etwaige Vernehmung durch die Polizei nicht zu unterschreiben. Alle Angaben die nicht ausschließlich Ihre Person( Alter, Größe Adresse)betreffen, sind Angaben zur Sache und sollten von Ihnen verweigert werden!


 

Sollte Ihnen ein Bußgeldbescheid oder ein Anhörungsbogen ?ins Haus flattern?, raten wir Ihnen sich durch einen fachkundigen Rechtsanwalt verteidigen zu lassen. Es gibt viele Wege das Übel entweder ganz abzuwenden oder aber zu mindestens deutlich zu reduzieren!


 

Eine zweite goldene Regel ist die sogenannte Verkehrsrechtsschutzversicherung!


 

Jeder der öfters mit seinem PKW unterwegs ist und beruflich oder privat dringend auf den PKW angewiesen ist, sollte eine solche Verkehrsrechtschutzversicherung abschließen. Hier gibt es extrem günstige Versicherungen, die sich in jeden Fall rentieren.


 

Wir wollen hier keinen bestimmten Rechtsschutzversicherer nennen und Ihnen lediglich die Möglichkeit nahe legen unter der Adresse www.check24.de die Möglichkeit zu nutzen, die verschiedensten Rechtsschutzversicherungen auf Ihre ganz persönlichen Bedürfnisse zu vergleichen und sich auch telefonisch dort ein Rat einzuholen.


 

Unsere Mandanten haben über Jahre hinweg nur Gutes von diesem Internetvergleich berichtet.


 

Sollten Sie also einen Bußgeldbescheid erhalten, rufen Sie uns unter 089/535135 an oder kontaktieren Sie uns per E-mail unter beratung@schaeferundschaefer.de.


 

Wir helfen Ihnen!


 

RA Georg Schäfer