Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht: "Und auch das ist nur bis zu einem maximalen Punktestand von fünf Punkten möglich."
Hinzu kommt, dass der Betroffene auch noch keinen weiteren Verkehrsverstoß, der zu einem Anstieg der fünf Punkte führen würde, begangen haben darf. Verkehrssünder, die nach der Umstellung auf das neue Punktesystem vier oder fünf Punkte auf dem Konto haben, erhalten eine gebührenpflichtige Ermahnung mit dem Hinweis, dass durch die freiwillige Teilnahme an einem Fahreignungsseminar ein Punkt wieder abgebaut werden kann. Pflichtseminare gibt es nicht mehr.
Umso genauer sollte geprüft werden, ob ein Punkteeintrag nach dem alten oder neuen System für den Betroffenen sinnvoller sein kann. Ab dem 1. Mai wird der Führerschein bereits bei acht Punkten entzogen. Die alten Punkte werden entsprechend in das neue System umgerechnet. Dabei werden nur noch die Verkehrsverstöße mit Punkten geahndet, die zu einer Gefährdung im Straßenverkehr führen. "Dennoch kann der Führerschein schneller weg sein als bisher. Denn für das Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage gibt es nach wie vor einen Punkt. Dann wäre ein Eintrag noch vor dem 1. Mai sinnvoller. Es kann aber auch genau andersrum sein. Je nach Einzelfall sollten die entsprechenden Maßnahmen ergriffen nehmen, um die günstigere Variante für den Betroffenen zu finden", so Fenderl.
Mehr Informationen zum neuen Punktesystem im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.
Rechtsanwalt Günter Fenderl
Karlstraße 19
63739 Aschaffenburg
Tel: 06021 / 38 665-0
Fax: 06021 / 38 665-11
Mail: info@fenderl-dietrich.de