Neues Punktesystem: Geänderte Tilgungsfristen

Neues Punktesystem: Geänderte Tilgungsfristen
22.04.2014511 Mal gelesen
Die gute Nachricht: Nach dem 1. Mai führt ein Punkteintrag im Fahreignungsregister in Flensburg nicht mehr zur Tilgungshemmung für ältere Einträge. Die schlechten Nachrichten: Die Tilgungsfristen verlängern sich und der Führerschein wird nach der Umstellung auf das neue Punktesystem schon bei acht Punkten entzogen.

Bis zum 1. Mai 2014 gelten noch die bisherigen Tilgungsfristen. Demnach gilt für Ordnungswidrigkeiten eine Tilgungsfrist von zwei Jahren und bei Straftaten eine Tilgungsfrist von fünf bzw. zehn Jahren. Ab dem 1. Mai gelten dann Tilgungsfristen von zweieinhalb Jahren bei einfachen Ordnungswidrigkeiten, fünf Jahren bei groben Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot und Straftaten ohne Entzug der Fahrerlaubnis sowie zehn Jahren für eine Straftat mit Entzug der Fahrerlaubnis.

Diese Änderungen können für die betroffenen Kraftfahrer erhebliche Konsequenzen mit sich bringen. Ein Kraftfahrer mit derzeit zwölf Punkten auf seinem Konto in Flensburg wird für ein neuerliches Verkehrsdelikt mit einem weiteren Punkt bestraft - er kommt also auf 13 Punkte. Bei der Umrechnung in das neue Punktesystem spielt dies keine Rolle, da elf bis 13 Punkte zu fünf Punkten im neuen System umgerechnet werden. "Zunächst hätte das erneute Verkehrsvergehen also keinen Einfluss auf den Punktestand. Aber auf die Tilgung der Punkte. Denn: N ach dem alten System würde der neue Punkteeintrag die Tilgung der übrigen Punkte hemmen. Erfolgt der Eintrag aber nach dem 1. Mai hätte dies keinen Einfluss auf die Verjährung der anderen Punkte, da jedes Delikt für sich getilgt wird. Der Punktestand könnte dann also schneller abgebaut werden", erklärt Günter Fenderl, Fachanwalt für Verkehrsrecht.

In diesem Beispiel wäre es also günstiger wenn der Punkteeintrag erst nach dem 1. Mai vorgenommen wird. "In anderen Fällen kann es sich aber auch genau umgekehrt verhalten. Daher muss im Einzelfall geprüft werden, ob es günstiger ist das Bußgeldverfahren zu verzögern oder zu beschleunigen", so Fenderl.

Mehr Informationen zum neuen Punktesystem  im Fahreignungsregister, den Tilgungsfristen und den Möglichkeiten der Verkehrsteilnehmer zum Punkteabbau sind online unter: www.neues-punktesystem.de abrufbar.

 

Rechtsanwalt Günter Fenderl

Karlstraße 19

63739 Aschaffenburg

 

Tel: 06021 / 38 665-0

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