Der Bußgeldbescheid und seine Folgen

Der Bußgeldbescheid und seine Folgen
03.12.2013476 Mal gelesen
Haben Sie einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten, weil Sie bspw. zu schnell gefahren sind oder den nötigen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten haben?

Jeder von Ihnen wird vermutlich mal einen Strafzettel erhalten haben.

Um was geht es eigentlich dabei?

Vor allem laufen Fristen, innerhalb derer man sich gegen einen solchen "Strafzettel" wehren muss, wenn man dessen Rechtsfolgen nicht akzeptieren möchte.

Der übliche Strafzettel, der hinter dem Scheibenwischer klemmt, betrifft in der Regel Parkverstöße wegen Parkzeit, Dauerüberschreitungen oder wegen Parkens im Halteverbot. Wenn Ihnen ein Bußgeldbescheid ins Haus flattert, dann hatten Sie in der Regel vorher auch schon Post bekommen.

Man hat Ihnen die Gelegenheit gegeben sich zur Sache und zum Vorfall zu äußern und gegebenenfalls Ihnen auch eine Vorladung zugeschickt.

Ich kann nur dringend empfehlen, nichts davon ohne rechtliche Hilfe zu unternehmen und vor allem keinerlei Angaben zur Sache machen, bevor nicht ein Rechtsanwalt für Owi-Recht dazu geraten hat.

Der Bußgeldbescheid regelt verbindlich die Handlung einer Ordnungswidrigkeit.

Ab € 40,00 Strafbedrohung wird das Vergehen in das Verkehrszentralregister eingetragen und Sie sammeln fleißig Punkte.

Dies gilt es dringend zu vermeiden. Mit 18 Punkten ist der Führerschein definitiv weg.

Gegen einen Bußgeldbescheid sollte man also innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen und den Rat eines fachkundigen Anwalts für Ordnungswidrigkeitsrecht einholen.

Es gibt immer Wege und Möglichkeiten, wie man Ihnen vor den Rechtsfolgen eines Bußgeldbescheides helfen kann.

Schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de oder rufen Sie uns an.

Es lohnt sich.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt