Fahrverbot mit fatalen Folgen

Fahrverbot mit fatalen Folgen
27.11.2013470 Mal gelesen
Haben Sie einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten, weil Sie bspw. zu schnell gefahren sind oder den nötigen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten haben?

Ist Ihnen ein Bußgeldbescheid mit Fahrverbot ins Haus geflattert?

Sind Sie aber dringend auf Ihren Führerschein schon aus beruflichen Gründen angewiesen?

Man kann helfen:

Gibt es Möglichkeiten das Fahrverbot ganz zu beseitigen?

Wir Juristen sagen gerne: "Es kommt drauf an." In dem Fall kommt es tatsächlich darauf an. Haben Sie noch kein voreingetragenes Fahrverbot, dann kann man bei besonderer Härte unter bestimmten Voraussetzungen erreichen, dass ein Gericht das Fahrverbot gegen Verdoppelung der Geldbuße entfallen lässt.

Was muss ich tun um das Fahrverbot zu beseitigen?

  1. Sie müssen auf jeden Fall gegen den Bußgeldbescheid innerhalb der Einspruchsfrist von 2 Wochen einlegen.

  2. Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache

  3. Lassen Sie sich dringend von einem fachkundigen Anwalt für Ordnungswidrigkeitsrecht helfen

Es gibt Möglichkeiten unter bestimmten Voraussetzungen und in Kenntnis der richtigen Rechtsprechungen, ein Fahrverbot gänzlich zu beseitigen ohne auch nur irgendetwas zu bezahlen. Quasi einen Freispruch zu erreichen.

Notieren Sie daher das Zustelldatum Ihres Bußgeldbescheides und rufen Sie dringend innerhalb der Einspruchsfrist von 2 Wochen, seit Zustellung des Bußgeldbescheides, einen fachkundigen Anwalt für Ordnungswidrigkeitsrecht an.

Rechtsanwalt Georg Schäfer ist seit 17 Jahren ausgesprochen erfolgreich auf diesem Gebiet tätig.

Es lohnt sich!

Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt