Bußgeldbescheid mit Fahrverbot

Bußgeldbescheid mit Fahrverbot
11.10.2013288 Mal gelesen
Haben Sie einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten, weil Sie bspw. zu schnell gefahren sind oder den nötigen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten haben?

Haben Sie einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot erhalten, weil Sie bspw. zu schnell gefahren sind oder den nötigen Abstand zum Vordermann nicht eingehalten haben?

Lassen Sie sich helfen.

Notieren Sie sich das Datum, wann Ihnen der Bußgeldbescheid zugegangen ist, sorgfältig. Es läuft hier eine Einspruchsfrist von zwei Wochen, seit Zugang des Bußgeldbescheides. Diese dürfen Sie nicht versäumen, dann kann man Ihnen durchaus gut helfen, entweder das Fahrverbot komplett zu beseitigen oder aber das Fahrverbot zumindest so zu schieben, dass es für Sie am wenigsten schmerzhaft ist.

Viele Autofahrer sind extrem auf ihren Führerschein angewiesen. Es gibt hier eine Reihe von Möglichkeiten, wie man sich mit den Behörden und den Gerichten verständigen kann, dass ein Fahrverbot komplett beseitigt wird, wenn es bei dem betroffenen Autofahrer zu einer besonderen Härte führen würde.

Hierfür hat allerdings das Innenministerium Verwaltungsrichtlinien erlassen, die an strenge Voraussetzungen geknüpft sind.

Rechtsanwalt Georg Schäfer hat große Erfahrung auf dem Gebiet des Ordnungswidrigkeitenrechtes. Er ist Vertrauensanwalt des ACE (Automobilclub Europa) und hat schon mehrere Tausend Fahrverbote beseitigt.

Lassen Sie sich also helfen. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns eine E-Mail: info@rechtsanwalt-schaefer-muenchen.de.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt