Hinweise auf fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ESO ES3.0

Hinweise auf fehlerhafte Geschwindigkeitsmessung mit dem Einseitensensor ESO ES3.0
16.05.20131115 Mal gelesen
Auswertungen der Rohdaten der eso-Dateien haben massive Hinweise auf unklare Messergebnisse ergeben.

Das Einseitenmessverfahren ES3.0 birgt offenbar die Gefahr unklarer Messergebnisse. Darauf macht in einer aktuellen Mitteilung unser Partner für die Überprüfung behördlicher Messungen im Straßenverkehr, die VUT Sachverständigengesellschaft mbH & Co KG aufmerksam.

 

Die Experten der VUT sind seit Neuestem in der Lage, die Rohdaten der  bei der Messung vom Messsystem ES ESO ES 3.0 erstellten Falldateien im sso-Format auszuwerten. Bereits bei den ersten Auswertungen sind nach Auskunft der VUT massive Hinweise auf unklare Messergebnisse aufgefallen.

 

Gemäß innerstaatlicher Bauartzulassung des Messsystems ESO ES 3.0 werden nur in dieser signierten Falldatei alle relevanten Informationen beweisgerecht zusammengeführt. Diese Falldatei im sog. Eso-Format kann nur mit einem speziellen Auswerteprogramm geöffnet werden.

 

Nicht nur zur Überprüfung der Datenintegrität- und Authentizität ist es daher erforderlich bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer mit dem Einseitensensor ESO ES3.0 festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung gegenüber der Bußgeldbehörde bzw. dem Gericht im Wege der Akteneinsicht eine Kopie der Falldatei im Dateiformat eso anzufordern.

 

Die Kosten für eine sachverständige Begutachtung der Beweismittel im Rahmen der anwaltlichen Verteidigungsstrategie werden in der Regel von einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung übernommen.

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Der Verfasser, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht, Christian Demuth verteidigt seit Jahren spezialisiert Verkehrsteilnehmer bei Vorwürfen im Straßenverkehr - bundesweit. Weitere Infos: www.cd-recht.de