Bußgeldbescheid kann anfechtbar sein

Bußgeldbescheid kann anfechtbar sein
30.01.2013349 Mal gelesen
Bußgeldbescheide müssen nicht einfach akzeptiert werden. Häufig sind sie anfechtbar.

Auf diese Post kann wohl jeder verzichten: ein Bußgeldbescheid. Doch auch gegen einen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Denn: "Fast die Hälfte aller Bußgeldbescheide ist anfechtbar", sagt Rechtsanwalt Henning Lüdecke von der Kanzlei LF legal Rechtsanwälte.

Für die Anfechtung eines Bußgeldbescheids gebe es verschiedene Gründe, so der Jurist. So kann beispielsweise eine dreimonatige Verjährungsfrist abgelaufen sein oder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung das Messgerät nicht korrekt gearbeitet haben. Es bestehen also durchaus Erfolgsaussichten, wenn gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt wird.

Aber: "Beim Einspruch müssen Fristen eingehalten werden", erklärt Rechtsanwalt Lüdecke. Wer also einen Bußgeldbescheid erhält und diesen so nicht hinnehmen möchte oder begründete Zweifel hat, sollte umgehend anwaltlichen Rat einholen.

Die Kanzlei LF legal Rechtsanwälte hat sich u.a. auf das Verkehrsrecht spezialisiert.

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