Facebook: Datenschützer des ULD sieht Bußgelder für Like-Button nur als “letztes Mittel”

anwalt24 Fachartikel
30.09.2011375 Mal gelesen
Schleswig-holsteinische Unternehmen, die das soziale Netzwerk Facebook nutzen, müssen vielleicht doch nicht fürchten, ab Oktober mit Bußgeldern des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) belegt zu werden.

Schleswig-holsteinische Unternehmen, die das soziale Netzwerk Facebook nutzen, müssen vielleicht doch nicht fürchten, ab Oktober mit Bußgeldern des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) belegt zu werden.

Wie Thilo Weichert laut einer Meldung der Lübecker Nachrichten online verlauten ließ: "Uns geht es nicht um das Akquirieren möglichst vieler Bußgelder. Unser Schwerpunkt liegt auf einer Änderung der Situation und darin, die entsprechenden Stellen zu überzeugen". So würde ab Oktober würde "eine zweistellige Zahl" von Institutionen und Unternehmen schriftlich aufgefordert, innerhalb einer Frist ihre umstrittenen Facebook-Anwendungen abzuschalten. Dabei ist aber vor allem die "Gefällt mir"-Schaltfläche im Fokus.

Erst wenn der Aufforderung nicht nachgekommen werde, fordere sie das ULD auf, schriftlich Stellung zu nehmen, so Weichert.

In einem zweiten Schritt käme es dann zu einer Anhörung. Wenn Bußgelder als ultima ratio, also als letztes Mittel, nicht zu vermeiden sind, dann wolle das ULD darauf nicht verzichten, "aber das hat im Augenblick keine Priorität für uns", so Weichert laut ln-online.de.

Primär sei das ULD an einer rechtlichen Klärung interessiert und dafür bedarf es Partner. Doch nach einem Gespräch mit dem Verband der digitalen Wirtschaft habe er auch kein Problem damit, wenn ein Unternehmen für einen Musterprozess ausgewählt würde.

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