AG Ebersberg: Kein Bußgeld wegen Kunstprojekt Heroin Kids

anwalt24 Fachartikel
05.05.2011575 Mal gelesen
Die Bayerische Landesanstalt für neue Medien ging wegen dem Kunstprojekt „Heroin Kids“ gegen einen Künstler vor. Das Amtsgericht Ebersberg entschied jetzt, dass gegen ihn kein Bußgeld verhängt werden durfte.

Die Bayerische Landesanstalt für neue Medien begründete ihren Bußgeldbescheid in Höhe von über 5.000,- € damit, dass er gegen Jugendschutzrecht verstoßen habe. Dies ergebe sich daraus, dass sich das Kunstprojekt "Heroin Kids" angeblich bei Kindern entwicklungsbeeinträchtigend im Sinne von § 5 Abs. 1 des JMStV auswirke. Dabei werden Drogenabhängige auf abschreckende Weise fotografisch dargestellt. Angeblich würde der Konsum von Heroin verharmlost und Jugendliche könnten daher die Sache nachahmen wollen.

 

Doch der betroffene Künstler legte gegen diesen Bußgeldbescheid erfolgreich Einspruch ein. Das Amtsgericht Ebersberg stellte am 19.04.2011 das Verfahren abschließend ein (Az. 3 Owi 24 Js 17202/10). Die Medienwächter konnten das Gericht nicht davon überzeugen, dass die Darstellungen in "Heroin Kids" entwicklungsbeeinträchtigenden Charakter für Kinder und Jugendliche haben.

 

Doch damit ist die Sache nach einem Bericht im Titelschutz-Anzeiger vermutlich noch nicht ausgestanden. Sofern der Künstler wieder die gerügten Inhalte auf die Webseite http://www.vicious-videos.de einstellt, müsse er mit einem Verbot seines Kunstprojektes rechnen. Hiergegen kann er dann gegebenenfalls durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht vorgehen.