Energiekostendämpfungsprogramm: Zuschuss Energieintensive Unternehmen

Energiekostenzuschuss für Unternehmen 2022
04.11.202270 Mal gelesen
Das Energiekostendämpfungsprogramm: Energiekostenzuschuss für Unternehmen. Die Bundesregierung kann den Kostenzuschuss für Energie verlängern. Jetzt Handeln!

Antragstellung für energieintensive Unternehmen möglich

Damit die wirtschaftlichen Belastungen für Unternehmen aufgrund der steigenden Erdgas- und Strompreise abgefedert werden, hat die Bundesregierung das Energiekostendämpfungsprogramm verlängert bis zum Ende 2022. 

 

Zuschüsse für energieintensive Unternehmen: Energiekostendämpfungsprogramm

Der Angriffskrieg auf die Ukraine zieht auch für Unternehmer in Deutschland Folgen nach sich, unter anderem Verzögerungen innerhalb von Lieferketten und gestiegene Erdgas- und Strompreise. Für energieintensive Unternehmen kann dies bis hin zu einer Existenzgefährdung führen. Um weitergehende Belastungen abzudämpfen, hat die Bundesregierung das Energiekostendämpfungsprogramm bis Ende 2022 verlängert. 

 

Im Förderzeitraum von 1. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 werden Zuschüsse für energieintensive Unternehmen ausgezahlt, welche die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen. Je nach Branche, Zuschussquote, Maximalbeträgen und etwaigen Betriebsverlusten wurden drei Förderungsstufen im Energiekostendämpfungsprogramm bestimmt. Ziel ist die Erhaltung der Liquidität der jeweiligen Unternehmen, soweit sie aufgrund hoher Energiekosten in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. 

 

Anträge können bis Ende 2022 auf dem entsprechenden Portal gestellt werden. Nach Veröffentlichung der Richtlinienverlängerung von der Europäischen Kommission werden anschließend Zuschüsse bewilligt. 

 

Übersicht der Antragserfordernisse für Energiekostenzuschuss Unternehmen

Zuschussberechtigt sind Unternehmen, welche sich im Europäischen Wirtschaftsraum befinden und eine Betriebsstätte in Deutschland haben. 

Bei Antragsstellung durch einen Dritten ist stets eine Vollmacht beizufügen.

 

Zur Antragstellung sind diese Informationen über das Unternehmen einzureichen: 

  • aktueller Handelsregisterauszug
  • eine Gewerbeanmeldung für unselbstständige Betriebsstätten in Deutschland, deren Sitz nicht in Deutschland ist
  • eine Bankbestätigung zu der im Antrag angegebenen Bankverbindung
  • aktueller Nachweis der statisischen Ämter der Bundesländer, in dem der NACE-Code enthalten ist
  • ein Kontoauszug, der die Bezahlung einer Strom- oder Erdgasrechnung nachweist
  • Angaben des wirtschaftlich Berechtigten gema?ß §3 Geldwa?schegesetz

Weiterhin sind Nachweise über förderfähige Kosten zu erbringen: 

  • Rechnungen über Preise für Strom und Erdgas im Kalenderjahr 2021für die einzelnen Fördermonate
  • Rechnung und Bestätigung über das im Förderzeitraum bezogenes Erdgas
  • Nachweis der Elektrizitätsversorgungsunternehmen über die durchschnittlichen Arbeitspreise und über die bezogenen Menge an Gas und Strom

Außerdem müssen Erklärungen abgegeben werden:

 
  • über subventionserhebliche Tatsachen
  • über den Vergütungsverzicht und extensive Steuervermeidung
  • über eventuelle verbundene Unternehmen
  • Erklärung zu Datenverarbeitung und Prüfrechten
  • über bewilligte Beihilfen
  • Bewilligungsbescheide über gewährte Beihilfen
  • Nachweise zu Fällen der Überkompensation
 

Die Nachweismusterformulare und auch die Erklärungsformulare sind unter folgendem Link zu aufrufbar: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Unterlagen_Zur_Antragstellung/Unterlagen_Zur_Antragstellung_node.html 

 

Drei Förderstufen des Energiekostendämpfungsprogramms

Drei Fördergruppen werden im Energiekostendämpfungsprogramm unterschieden:

 

Förderstufe 1: 

 

Zuschüsse für Unternehmen der Förderstufe 1 setzen voraus, dass das Unternehmen:

  • einer Branche der Leitlinien fu?r staatliche Klima-, Umweltschutz- und
    Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) angeho?rt
  • energieintensiv ist

Welche Unternehmen unter Förderstufe 1 fallen, kann in der Anlage A des Merkblattes zum Energiekostendämpfungsprogramm entnommen werden: (https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ekdp_merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=6).

 

Förderstufe 2: 

Zuschüsse der Fo?rderstufe 2 setzen voraus, dass das Unternehmen:

  • einer Branche der Leitlinien fu?r staatliche Klima-, Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2022 (KUEBLL) angeho?rt
  • energieintensiv ist
  • im Förderzeitraum einen Betriebsverlust vorweist

 

Förderstufe 3:

 

Zuschüsse nach der Fo?rderstufe 3 setzen voraus, dass das Unternehmen:

  • einer Wirtschaftsbranche nach dem Anhang des EU-Krisenrahmens angehört (Anlage B des Merkblattes)
  • energieintensiv ist
  • im Förderzeitraum einen Betriebsverlust vorweist

 

Beratung zum Energiekostendämpfungsprogramm

Haben Sie Fragen zu diesem Thema? Unsere Kanzlei berät Sie gerne.  

 

Kontaktieren Sie uns hierfür unter 04202/638370 oder schreiben Sie uns eine Nachricht an: info@rechtsanwaltkaufmann.de 

 

Die enthaltenen Informationen in diesen Artikel dienen allgemeinen Informationszwecken und beziehen sich nicht auf die spezielle Situation einer Person. Sie stellen keine rechtliche Beratung dar. Im konkreten Einzelfall kann der vorliegende Inhalt keine individuelle Beratung durch fachkundige Personen ersetzen.

Dieser Artikel ist stark vereinfacht und dient lediglich zu Informationszwecken. Eine individuelle Beratung mit einem Rechtsanwalt ist zu empfehlen! 

 

Quellen

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/ekdp_merkblatt.pdf?__blob=publicationFile&v=6 

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/ekdp-wird-verlaengert.html 

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Foerderprogramm_Im_Ueberblick/Foerderprogramm_Im_Ueberblick_node.html   

https://www.bafa.de/DE/Energie/Energiekostendaempfungsprogramm/Unterlagen_Zur_Antragstellung/Unterlagen_Zur_Antragstellung_node.html 

https://rechtsanwaltkaufmann.de/oeffentliches-recht/energiekostendaempfungsprogramm

 

Foto von Karolina Grabowska von Pexels