Baulärm kann Minderung der Miete rechtfertigen

Kündigung von Bausparverträgen
25.09.202049 Mal gelesen
Haben Sie Beschwerden wegen zu lautem Baulärm, zum Beispiel durch eine Baustelle des Vermieters auf dem Nachbargrundstück?

Haben Sie Beschwerden wegen zu lautem Baulärm, zum Beispiel durch eine Baustelle des Vermieters auf dem Nachbargrundstück? Dann haben Sie möglicherweise das Recht auf eine Mietminderung, sofern es sich nicht um öffentliche Bauarbeiten im Straßenverkehr oder auf dem Nachbargrundstück handelt.

 

Auf Bauarbeiten im Straßenverkehr hat der Vermieter grundsätzlich keinen Einfluss. Betreibt er die Baustelle allerdings selbst und führt diese zu Lärmemissionen auf Ihrem Grundstück, liegt damit, durch die hohe Lärmentwicklung, ein Mietmangel vor. Dieser führt zu einer Wertminderung der Mietsache, die eine Mietminderung zur Folge hat. Wichtig ist hier bei allerdings, dass die Baustelle vom Vermieter kommen muss, handelt es sich lediglich um einen Dritten, der auf dem Grundstück des Vermieters wohnt und zum Beispiel einen Umbau betreibt, liegt kein Mietmangel vor. Handelt es sich jedoch um eine Baustelle des Vermieters kann er diese auch nicht damit Rechtfertigen, dass der von ihm geschaffene Wohnraum dringend benötigt wird. Die Mietminderung ist allerdings nur im Zeitraum der Baustelle gültig, danach kann der Vermieter wieder die ursprüngliche Miete verlangen.

 

Haben Sie also Probleme mit zu lautem Baulärm durch eine Baustelle Ihres Vermieters auf Ihrem Nachbargrundstück und möchten Ihre Möglichkeiten, wie Sie dagegen vorgehen können, aufgezeigt bekommen, so steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Hermann Kaufmann für die Beratung zur Seite und kann Ihnen den Rechtsweg eröffnen. Schreiben Sie einfach eine e-Mail an info@rechtsanwaltkaufmann.de.