Mietwohung - wann eine gewerbliche Nutzung zulässig ist.

anwalt24 Fachartikel
23.02.201983 Mal gelesen
Gewerbliche Nutzung einer Wohnung unter Umständen zulässig!

Ein Mieter darf eine Wohnung, die er zu Wohnzwecken angemietet hat, nicht gewerblich nutzen.

Jüngst hat das Amtsgericht München jedenfalls so entschieden.

In dem verhandelten Fall ging es um den Betrieb einer Skiwerkstatt in einem Wohngebäude durch den Mieter. Das Gericht sah darin eine unzulässige gewerbliche Nutzung und gab der Räumungsklage des Vermieters statt (Az.: 423 C 8952/17).

Nach der mehrheitlichen Rechtsprechung ist allerdings eine gewerbliche Nutzung in geringem Umfang zulässig, wenn die übrigen Mieter dadurch nicht beeinträchtigt werden. So hat das Landgericht Stuttgart entschieden, dass ein Mieter am Abend und am Wochenende in der Wohnung Büroarbeiten erledigen darf. Dabei ist es unerheblich, ob ein Büroschild am Briefkasten angebracht ist, so ein Urteil (Az.: 16 S 327/91).

Dies zeit, dass ein pauschale Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang eine gewerbliche Nutzung der für private Zwecke angemieteten Wohnung zulässig ist, kaum möglich ist. Auf jeden Fall lohnt es sich als Mieter, für den Fall einer Kündigung dies rechtlich überprüfen zu lassen. Vor allem Umfang und Intensität der Nutzung entscheiden darüber, ob der Mieter gewerblichen/mit Gewinnerzielungsabsicht tätig sein darf. Lassen Sie sich von Ihrem Vermieter nicht einschüchtern und nehmen kompetente Rechtsberatung in Anspruch. In den meisten Fällen ist die Situation uneindeutig.

MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M., vertritt Vermieter und Mieter in Wohnraumkündigungsfällen bundesweit.