Mietrecht - Nachmieter

Miete und Wohnungseigentum
06.10.20061718 Mal gelesen

Problem:

In meinem Mietvertrag steht die Verpflichtung, einen Nachmieter stellen zu müssen, falls ich ausziehen möchte.

Antwort:

Die vertragliche Verpflichtung, einen Ersatzmieter zu stellen, beinhaltet auch das Recht, mit dem Ersatzmieter den Zeitpunkt des eigenen Auszugs auszuhandeln. Im Falle eines eiligen Auszugs kann das also einen Vorteil gegenüber der gesetzlichen 3-Monats-Frist darstellen, die im Verhältnis zum Vermieter gilt. Für Behinderte können überdies Sonderrechte wegen sozialer Härte gelten.