Mietrecht: Kein Sonderkündigungsrecht bei Krebserkrankung

Miete und Wohnungseigentum
04.09.2008968 Mal gelesen

Wer langfristig ein Gewerbemietverhältnis eingeht, bleibt daran auch gebunden, wenn er lebensbedrohlich erkrankt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat einem Gewerbemieter nun Prozesskostenhilfe für eine Klage verwehrt, mit der er die Beendigung des Mietverhältnisses feststellen lassen wollte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 25.07.2008, Az. I-24 W 53/08). Er hatte das bis Februar 2009 befristete Gewerbemietverhältnis fristlos im September 2007 gekündigt, nachdem er von einer schweren Krebserkrankung erfahren hatte.

Nach Auffassung des Gerichtes rechtfertigt eine Krebserkrankung des Mieters nicht die Kündigung eines langfristig abgeschlossenen Mietvertrages aus wichtigem Grunde. Der Mieter trage nämlich das persönliche Verwendungsrisiko für die Mietsache, und zwar gleichgültig, aus welchem Grund er für langfristig angemietete Räume keine Verwendung mehr hat. Zu diesem Risiko gehört auch der Erhalt seiner Gesundheit.

 

Rechtsanwalt Andreas Schwartmann, Köln

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