Abmahnung Superstar Entertainment GmbH&Co. KG - Guten Morgen Sonnenschein von Tobias Schulz - Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht hilft!

Medien- und Presserecht
27.01.20101055 Mal gelesen
Kanzlei Kornmeeier Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt das Musikstück Guten Morgen Sonnenschein von Tobias Schulz wegen urheberrechtswidriger Verwendung ab


Die in den Abmahnkreisen bekannte Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt mahnt derzeit im Auftrag der Superstar Entertainment GmbH & Co. KG die urheberrechtswidrige Verwendung des Musikstücks Tobias Schulz - Guten Morgen Sonnenschein ab

Die Kanzlei Kornmeier Rechtsanwälte fordert die Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie zur Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 450 auf.

Den Abgemahnten wird vorgeworfen gemäß § 106 UrhG den Tatbestand der unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke erfüllt zu haben.

Der in der Abmahnung angesprochene Anspruch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Geltendmachung von Schadensersatz wird aus § 97 UrhG abgeleitet.
 


Datum: 18.01.2010
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
Mehr über: Superstar Entertainment GmbH&Co., KG, Guten Morgen Sonnenschein, Kanzlei Kornmeier


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