Abmahnung der Filme "Männersache" und "Der Baader Meinhof Komplex" durch die Constantin Film AG - falsche Pressemeldungen!

Medien- und Presserecht
08.07.20092945 Mal gelesen

Wie bereits berichtet, liegen uns derzeit Abmahnungen der Filmindustrie vor, die die illegale Verbreitung urheberrechtlich geschützter Filmwerke verhindern bzw. eindämmen sollen.

Entgegen der weitläufigen Meldungen der Presselandschaft fordert die Kanzlei Waldorf jedoch im Falle eines illegalen Uploads des Films "Der Baader Meinhof Komplex" für die Rechteinhaberin keine Pauschale in Höhe von 800 EUR, sondern eine Gesamtsumme in Höhe von 956 EUR, die sich aufteilt in eine Schadensersatzsumme in Höhe von 450 EUR sowie Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 506 EUR.

Das verstärkte Vorgehen der Filmindustrie gegen die Filmpiraten ist nach unserem Dafürhalten keine Folge des schwedischen "Piratebay" Prozesses, sondern Ausfluss der rückläufigen Umsätze der Filmindustrie. Auch steht die Absage der für die Filmindustrie zuständigen GVU gegen Massenabmahnungen (Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V.)  keinesfalls im Widerspruch zu dem jetzigen Vorgehen der Constantin Film AG, da diese laut Mitgliederliste der GVU dieser nicht zugehörig ist. Vielmehr als diese Pressemeldungen dürfte die Abgemahnten jedoch die im Falle eines Falles entscheidende gerichtliche Praxis sein.

Diese sollte zunächst geprüft werden, um einen sachlich fundierten und kostengünstigen Abschluss der Angelegenheit zu erreichen.

 

Datum: 06.05.2009
Autor: Gulden
Rubrik: Urheberrecht
mehr über: Waldorf, Rechteinhaber, Unterlassungserklärung, Schadensersatz

www.die-abmahnung.info

www.ggr-law.com