Medienstrafrecht: Hustler Europe GmbH wehrt sich gegen Verbot von Jugendpornografie - Problem: Scheinminderjährige

Medien- und Presserecht
08.07.20091293 Mal gelesen

Mit in Kraft treten des neuen Strafgesetzeparagrafen § 184 c StGB am 05.11.2008, welcher die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz jugendpornografischer Schriften unter Strafe stellt, gibt es nun die erste Verfassungsbeschwerde zu verzeichnen.

Laut Pressemitteilung der Hustler Europe GmbH aus Krefeld (32/08) hat das Unternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das neue Pornoverbot für scheinminderjährige Darsteller erhoben. Mit diesem Verbot greife der deutsche Gesetzgeber in ihre Meinungs-, Berufs- und Eigentumsfreiheit ein und würde so ihre Grundrechte verletzen. Hustler strenge daher die Aufhebung der Strafbarkeit für scheinjugendliche Darsteller an. Hustler bekräftigte, dass sie strengestens
darauf achten würden, dass die Darsteller ihrer Produktionen mindestens 18 Jahre alt seien.

Datum: 13.11.2008
Autor: Gulden
Rubrik: Medienstrafrecht
mehr über: Jugendpornografie, 184 c StGB, scheinjugendliche Darsteller

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