Die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall mahnt i.A.v. Christian Kaiser wegen unerlaubter Verwendung der Who´s Who Biografie von „Franz Schubert“ ab

Die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall mahnt i.A.v. Christian Kaiser wegen unerlaubter Verwendung der Who´s Who Biografie von „Franz Schubert“ ab
20.11.2015230 Mal gelesen
Die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall geht im Auftrag von Christian Kaiser einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung wegen der Verwertung der geschützten Who´s Who Biografie von Franz Schubert nach. Es sollen Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche durchgesetzt werden.

Im Schreiben der Rechtsanwälte wird zu Beginn dargelegt, dass Herr Christian Kaiser im Internet unter der Adresse ww.whoswho.de (Firmierung rasscass Medien Content Verlag) Biografien verschiedener berühmter Persönlichkeiten anbietet. Christian Kaiser sei der alleinige Rechteinhaber an den Biografien, die als Sprachwerke gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG urheberrechtlich geschützt sind.

 

Der Abgemahnte habe die die Biografie auf seiner Internetseite verwendet ohne die notwendige Einwilligung einzuholen. Dies stelle eine Urheberrechtsverletzung dar. Hieraus leitet die Kanzlei folgende Ansprüche ab:

 
  1. Beseitigung und Unterlassung: Der Abgemahnte soll die rechtlich geschützten Inhalte von der Webseite entfernen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
  2. Auskunft: Der Abgemahnte soll Angaben dazu machen, wie lange die Biografie Franz Schuberts bereits auf der Internetseite zu finden ist.
  3. Schadensersatz: Der Anspruch auf Schadensersatz soll gemäß § 97 Abs. 2 UrhG nach der sogenannten Lizenzanalogie, also danach, welchen Betrag der Abgemahnte für die Lizenzrechte hätte zahlen müssen, durchgesetzt werden. Hierfür veranschlagen die Rechtsanwälte für jeden Monat der Nutzung 100,00 EUR. Hinzu kommt der Ersatz der Kosten für die anwaltliche Vertretung, die in Höhe von 887,03 EUR gefordert werden.
 

Als "Angebot" schlägt die Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall eine Pauschalzahlung in Höhe von 1.050,00 EUR vor, damit seien alle Forderungen beglichen. Hieran halte man sich allerdings nur bei fristgerechtem Eingang der Unterlassungserklärung.

 

Sollte ich das Angebot der Kanzlei schnellstmöglich annehmen oder mich anwaltlich vertreten lassen?

 

Falls Sie auch eine Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung erhalten haben, ist es immer ratsam, sich professionelle Hilfe auf dem entsprechenden Rechtsgebiet zu suchen. Auch, wenn Pauschalbeträge meist unter der der ursprünglichen Forderung nach der Lizenzanalogie liegen, sollten Sie nicht vorschnell das "Vergleichsangebot" annehmen. Häufig sind auch diese Forderungen zu hoch angesetzt.

 

Wichtig ist allerdings, dass Sie die Frist einhalten. Umso früher Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, desto besser kann eine Verteidigung gegen die Abmahnung ausgearbeitet werden.

 

Gerne können Sie sich hierfür an die Kanzlei Scharfenberg und Hämmerling wenden. Wir vertreten Sie in Belangen des Urheber-, Marken- und Medienrechts sowie im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes. Nutzen Sie einfach ein kostenloses Erstgespräch mit uns, um Ihren Fall vorläufig einzuschätzen und ein weiteres Vorgehen zu organisieren.

  

Ihr

 

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Kontakt:

 

SCHARFENBERG · HÄMMERLING Rechtsanwälte

 

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Mail: mail@shrecht.de

   

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

 

www.shrecht.de und

 

www.abmahnsoforthilfe.de oder www.abmahnung-hilfe.info