Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen "John Wick"

Medien- und Presserecht
03.11.2015184 Mal gelesen
Der Kanzlei Weber liegen derzeit eine Vielzahl von Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer vor, die unter anderem auch für das Werk „John Wick“ für die Rechteinhaberin Studiocanal GmbH abmahnt.

Die Adressaten der Abmahnung werden zum einen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und zum anderen zur Zahlung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen in Höhe von insgesamt 815,00 Euro aufgefordert.

Weiterhin wird durch die Kanzlei Waldorf Frommer in Aussicht gestellt, dass bei Scheitern einer außergerichtlichen Lösung der Streitwert deutlich höher anzusetzen sei als es in der Abmahnung erfolgt ist und sich damit auch die Kosten erhöhen.

Lassen Sie sich nicht durch die aufgebaute Drohkulisse der Abmahnkanzlei unter Druck setzten. Prüfen Sie die Abmahnung in Ruhe, aber nehmen Sie sie ernst. Vergewissern Sie sich, ob Sie zu der in der Abmahnung angegebenen Zeit überhaupt als Täter in Betracht kommen.

Treten Sie nicht in Kontakt mit der Abmahnkanzlei. Die verschickten Abmahnungen sind in der Regel pauschale Schreiben aus Textbausteinen, die den Einzelfall nicht berücksichtigen. Ob die per Abmahnung geltend gemachten Forderungen berechtigt sind, sollte deshalb von einem spezialisierten Anwalt geprüft werden. Oftmals sind die Kosten einer Filesharing Abmahnung viel zu hoch angesetzt. Schadensersatz müssen viele Abgemahnte überhaupt nicht zahlen, wenn sie beispielsweise nur Anschlussinhaber sind und selbst gar keine Tauschbörsen genutzt haben.

Ebenfalls droht oft auch kein Eilverfahren, da die Fristen für die Dringlichkeit der geltend gemachten urheberrechtlichen Ansprüche überschritten sind. Deshalb sollten Sie auch bei kurzen Fristen die geforderte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben. Diese sollte in den meisten Fällen zu Ihren Gunsten abgeändert werden. Unterschreiben Sie die geforderte Erklärung, geben Sie damit regelmäßig ein Anerkenntnis ab. Sie verpflichten sich dann auch ggf. zur Zahlung der im Abmahnschreiben geforderten Kosten und Schadensersatzforderungen. Eine eventuelle Reduzierung des Schadensersatzes oder der Anwaltskosten sind im Nachhinein nicht mehr möglich. Außerdem sind in Unterlassungserklärungen oft viel zu hohe Vertragsstrafen gefordert.

Wollen Sie sich gegen eine Filesharing-Abmahnung wehren? Ich helfe Ihnen bei der Erstellung einer Unterlassungserklärung und überprüfe das Abmahnschreiben zu einem fairen Pauschalpreis. Zu meinen Mandanten zählen bundesweit betroffene Abgemahnte. Sie können mich telefonisch unter 040/42935612 oder per E-Mail info@medienrechtweber.de erreichen.