Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte in seinem Urteil vom 9.9.2015 Az.: 6 U 110/15 eine Entscheidung des LG Baden-Badens, wonach der Verlag die Gegendarstellung "Ich habe im Zusammenhang mit meiner Ehe nichts gestanden" in entsprechender Schriftgröße auf der Titelseite abdrucken muss.
Die Wochenzeitschrift hatte auf ihrem neben einem Bild von Jauch und seiner Ehefrau diese Schlagzeile veröffentlicht: "Günther Jauch Schock-Geständnis Steckt seine Ehe in der Krise?".
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