Günther Jauch gewinnt: Gegendarstellungsanspruch auf Titelseite

Günther Jauch gewinnt: Gegendarstellungsanspruch auf Titelseite
17.09.2015221 Mal gelesen
Günther Jauch hat Anspruch auf die Veröffentlichung einer Gegendarstellung auf der Titelseite einer Wochenzeitschrift.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte in seinem Urteil vom 9.9.2015 Az.: 6 U 110/15 eine Entscheidung des LG Baden-Badens, wonach der Verlag die Gegendarstellung "Ich habe im Zusammenhang mit meiner Ehe nichts gestanden" in entsprechender Schriftgröße auf der Titelseite abdrucken muss.

Die Wochenzeitschrift hatte auf ihrem neben einem Bild von Jauch und seiner Ehefrau diese Schlagzeile veröffentlicht: "Günther Jauch Schock-Geständnis  Steckt seine Ehe in der Krise?".

Mehr zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe erfahren Sie hier.

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