„Medienbriefe“-Klage: Verleger muss 1,66 Mio zahlen

„Medienbriefe“-Klage: Verleger muss 1,66 Mio zahlen
23.07.2015165 Mal gelesen
Im Zusammenhang mit der Insolvenz eines Osnabrücker Verlagshauses und diversen Klagen der Inhaber sogenannter „Medienbriefe" hat das Landgerichts Osnabrück den Verleger zur Zahlung von ca. 1,66 Millionen Euro verurteilt.

In dem nunmehr entschiedenen Verfahren 16 O 66/15 hat der Insolvenzverwalter der mittlerweile insolventen Verlagsgesellschaft den Osnabrücker Verleger aus Geschäftsführerhaftung gemäß § 64 GmbHG in Anspruch genommen.

Nach dieser Vorschrift ist der Geschäftsführer einer GmbH zum Ersatz solcher Zahlungen verpflichtet, die nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft oder nach Feststellung ihrer Überschuldung geleistet werden.

Der klagende Insolvenzverwalter hatte dargelegt, dass nach diesem Zeitpunkt noch beträchtliche Auszahlungen durch den Verleger veranlasst worden waren. Mithin hatte der Verleger den allgemeinen Geschäftsbetrieb aufrechterhalten und fällige Rechnungen, Gehälter usw. weiter bezahlt.

Der Verleger hat seine daraus folgende Haftung als Geschäftsführer anerkannt, weshalb eine mündliche Verhandlung über diese Klage nicht mehr geboten war und Anerkenntnisurteil ergehen konnte.

Quelle: Pressemitteilung des LG Osnabrück v. 21.07.2015