Wie sich Arbeitgeber gegen negative rechtswidrige Bewertungen auf kununu wehren können

Wie sich Arbeitgeber gegen negative rechtswidrige Bewertungen auf kununu wehren können
22.06.2015194 Mal gelesen
Auf dem Bewertungsportal kununu.com können Mitarbeiter ihren Arbeitgeber bewerten. Bewertungen im Internet wirken sich erheblich auf den wirtschaftlichen Erfolg von Unternehmen aus.

Rechtswidrige Negativbewertungen auf kununu muss sich kein Arbeitgeber gefallen lassen. Hier erfahren Sie mehr dazu, welche Bewertungen erlaubt sind, und gegen welche Bewertungen Sie sich wehren können.

Der gute Ruf im Internet hat für Unternehmen erhebliche wirtschaftliche Bedeutung. Gerade weil potentielle Geschäftspartner ebenso wie potentielle Arbeitnehmer oder auch Geschäftskunden sich immer häufiger im Internet über Unternehmen informieren, ist der gute Ruf von Unternehmen auf einer Seite wie kununu wichtig.

Welche Bewertungen sind unzulässig?

Bewertungsportale wie das Arbeitgeberportal kununu sind grundsätzlich zulässig. So sind Bewertungen, die die Sozialsphäre betreffen bzw. die wahre Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen sind, grundsätzlich erlaubt.

Gegen unwahre Tatsachenbehauptungen oder beleidigende oder sonst unzulässige Bewertungen können Arbeitgeber jedoch vorgehen  (vgl. "Bewertungsportale und Online Reputation Management", IT-Rechtsberater, Verlag Dr. Otto Schmidt, ITRB 1/2015, 20-24, S. 21, Amrei Viola Wienen, in der Liste neuer Aufsätze des Bundesgerichtshofs Kw 5/2015 und in juris).

Verantwortlichkeit von kununu

Der Betreiber des Bewertungsportals kununu ist ab Kenntnis von der Rechtsverletzung verantwortlich. Dazu muss der Hinweis so konkret gefasst sein, dass der Rechtsverstoß auf Grundlage der Behauptungen unschwer - d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung - bejaht werden kann.

"Regelmäßig ist zunächst die Beanstandung des Betroffenen an den für den Blog Verantwortlichen zur Stellungnahme weiterzuleiten. Bleibt eine Stellungnahme innerhalb einer nach den Umständen angemessenen Frist aus, ist von der Berechtigung der Beanstandung auszugehen und der beanstandete Eintrag zu löschen. Stellt der für den Blog Verantwortliche die Berechtigung der Beanstandung substantiiert in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, ist der Provider grundsätzlich gehalten, dem Betroffenen dies mitzuteilen und gegebenenfalls Nachweise zu verlangen, aus denen sich die behauptete Rechtsverletzung ergibt. Bleibt eine Stellungnahme des Betroffenen aus oder legt er gegebenenfalls erforderliche Nachweise nicht vor, ist eine weitere Prüfung nicht veranlasst. Ergibt sich aus der Stellungnahme des Betroffenen oder den vorgelegten Belegen auch unter Berücksichtigung einer etwaigen Äußerung des für den Blog Verantwortlichen eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts, ist der beanstandete Eintrag zu löschen." (BGH, NJW 2012, 148-151).

Schnelle Hilfe durch anwaltliche Vertretung

Die Löschung einer rechtswidrigen Bewertung kann die Anwaltskanzlei Wienen für Sie von kununu verlangen. Im Eilverfahren bzw. durch Klage kann die Unterlassungsforderung - soweit keine außergerichtliche Lösung erfolgt - gerichtlich geltend gemacht werden.  Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, stellen wir gerne die Kostendeckungsanfrage für Sie bei Ihrer Versicherung. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.

Wenn Sie eine Negativbewertung entfernen lassen wollen, können Sie sich gerne an Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, wenden,

Telefon 030 390 398 80,  oder Sie schreiben uns hier per  Kontaktformular.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht
Wirtschaftsmediatorin (IHK)
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Telefon: 030 / 390 398 80
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