Abmahnungen (Aufforderung zur Unterlassung u.a.) von Vahrenwald & Kretschmer für Süddeutschen Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd

Abmahnungen (Aufforderung zur Unterlassung u.a.)  von Vahrenwald & Kretschmer für  Süddeutschen Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd
04.04.2012612 Mal gelesen
Wir vertreten tausendfach Mandanten im Zusammenhang mit sog. Tauschbörsen- oder Filesharing- Abmahnungen sowie Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwälte Vahrenwald & Kretschmer aus Berlin.

Wir vertreten tausendfach Mandanten im Zusammenhang mit sog. Tauschbörsen- oder Filesharing- Abmahnungen sowie Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwälte Vahrenwald & Kretschmer aus Berlin.

Uns liegen dabei verschiedene Abmahnungen (Aufforderung zur Unterlassung u.a.)  von Vahrenwald & Kretschmer u.a. für folgende Rechteinhaber vor:

  • Süddeutschen Film- und Medienproduktionsgesellschaft Ltd, Amalienstr. 71, 80799 München

Abgemahnt wird die unerlaubte Verwertung geschützter Werke, wie beispielsweise hinsichtlich des Films "Hausbesuch bei Natascha mit Happy End" . Der Abmahnung der Rechtsanwälte Vahrenwald & Kretschmer liegt bei:

  • Eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung

Es wird zumeist ein Pauschalbetrag in Höhe von 952,00 €  sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet.

 

Reagieren, aber richtig!

Abmahnungen sollten grundsätzlich nicht auf die "leichte Schulter" genommen und ignoriert werden. Gleichwohl sollte die Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgegeben werden. Vahrenwald & Kretschmer  fordert im Rahmen der Abmahnung regelmäßig Erklärungen mit beispielsweise folgenden, problematischen Inhalten:

für "jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluß der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine angemessene Vertragsstrafe von € 6.000,00? zahlen.

Des Weiteren sind die Fristen immer extrem kurz gesetzt (Wenige Tage). Wir empfehlen unseren Mandanten, sich  nicht von dem recht beeindruckenden Schreiben der Rechtsanwälte Vahrenwald & Kretschmer  vorschnell unter Druck setzen zu lassen und die Angelegenheit zu prüfen.

Soweit die Bereitschaft zur Abgabe einer Unterlassungserklärung besteht, ist es erforderlich diese exakt auf den Einzelfall abzustimmen und zu modifizieren. In vielen Fällen kann durch anwaltliche Hilfe die gegnerische Kostenforderung reduziert werden.  Ergibt die Prüfung des Sachverhaltes jedoch, dass der Gegenseite keine Ansprüche zustehen, raten wir dazu diese auf keinen Fall vorschnell zu erfüllen. Wir raten zudem davon ab, direkt mit den abmahnenden Rechtsanwälten Kontakt aufzunehmen. So kann beispielsweise die Aussage, es seien "doch nur die Kinder" gewesen, bereits eine Haftung der Eltern begründen. Weitere Informationen finden Sie unter: Filesharing Abmahnungen.

 

Schnelle und kompetente Hilfe

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • ein  Beratungsgespräch über die Reaktionsmöglichkeiten
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für eine kostenloses (bis auf die Telefongebühren)  Ersteinschätzung gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen. Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
E-Mail: info@ra-kreuztor.de