Der Firma Medienvertrieb T.W. schulde der Adressat der Abmahnung insgesamt 1.985,60 Euro Schadensersatz heißt es in einem Schreiben, in dem die Rechtsverletzung an einem Fim mit erotischen Inhalten behauptet wird.
Im Rahmen eines Vergleichs und bei der Zahlung des Vergleichsbetragesin einer in der Abmahnung genanntenkurzen Frist sei die Firma Medienvertrieb T.W. bereit, ihre Forderung auf 992,80 Euro zu reduzieren, wenn innerhalb der Frist zudem eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschrieben werde, die der Abmahnung beigefügt ist.
Was ist zu tun?
Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen. Gerade bei der Abmahnung wegen angeblicher Rechtsverletzung an Filmen der genannten Art ist es Abgemahnten oft peinlich, darüber zu reden. Es wird jedoch dringend angeraten, anwaltlichen Rat einzuholen. Eine "Vogel-Strauß-Politik" rächt sich sonst aus den sogleich dargestellten Rechtsgründen. Zudem kann anwaltliche Beratung und Vertretung unkompliziert auch per E-Mail- und Telefonkommunikation erfolgen.
Wenn eine Unterlassungsverpflichtungserklärung, wie diese der oben genannten Abmahnung beigefügt ist, unterschrieben und zurückgeschickt wird, kann das mit diversen Nachteilen verbunden sein - so zum Beispiel mit einem Schuldeingeständnis und mit der Anerkennung der geforderten Kosten. Eine in Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte von entsprechend spezialisierten Anwälten für Sie geprüft, bzw. gegebenenfalls geändert erstellt werden. Im Regelfall wird bei Filesharing-Abmahnungen dann eine solche sogenannte modifzierte Unterlassungserklärung abgegeben.
Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist.
Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.
Aktuelle Rechtsprechung
Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.
Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:
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Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen.
Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.
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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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