Hilfe und Beratung bei Zahlungsaufforderung wegen Urheberrechtsverletzung durch die Rechtsanwaltskanzlei ksp, im Auftrag der Agence France-Presse GmbH

27.04.2011 1089 Mal gelesen
Im Rahmen eines Beratungsmandats wurde bekannt, dass die Rechtsanwaltskanzlei KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft, Kaiser-Wilhelm-Straße 40, 20355 Hamburg im Auftrag der Agence France-Presse GmbH, Berliner Freiheit 2, 10785 Berlin, Schadensersatz

wegen einer unberechtigten Nutzung eines Textes fordert.

Die Rechtsanwaltskanzlei KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft fordert im Auftrag der Agence France-Presse GmbH eine hypothetische Lizenzgebühr als Schadensersatz in Höhe von 10.050,00 € und die umgehende Löschung der Texte im Internet und von sämtlichen Datenträgern.

Außerdem sollen die entstandenen Dokumentationskosten für die Ermittlung der Urheberrechtsverletzung und die Rechtsanwaltskosten erstattet werden. Insgesamt ein Betrag in Höhe von 11.903,80 €.

Haben auch Sie von der Rechtsanwaltskanzlei KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Agence France-Presse GmbH eine Zahlungsaufforderung erhalten?


    * Lassen Sie sich beraten.


Hinweis:
Vorstehenden Hinweise und Erläuterungen ersetzen nicht die Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird daher ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Rechtslage in bestimmten Ausnahmefällen anders gelagert sein kann, als es vorstehend dargestellt wird.
 

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter http://www.abmahnberatung.de

Wir helfen Ihnen sofort bei Zahlungsaufforderungen der Rechtsanwaltskanzlei KSP - Kanzlei Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der Agence France-Presse GmbH.

 Bildquelle: © Fotographix