Mahnbescheid Zimmermann für Tonpool Medien GmbH

Medien- und Presserecht
14.03.20111620 Mal gelesen
Uns liegen wieder Mahnbescheide der Rechtsanwälte Zimmermann & Decker* vor. Den Anträgen liegen Abmahnungen der Rechtsanwälte Zimmermann und Decker für die Tonpool Medien GmbHt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung zugrunde.

Die Hauptforderung setzt sich zusammen aus:

Schadensersatz aus Unfall/Vorfall :

1) gem. Urheberrechtsverletzung im Internet: 425,00 €

2) gem. Urheberrechtsverletzumg im Internet: 650,00 €

Hinzu kommen weitere Nebenforderungen.

Da wir in sämtlichen Fällen für unsere Mandantschaft Widerspruch eingelegt haben, bleibt abzuwarten, ob das Verfahren auch weiter betrieben wird. In jedem Fall ist Betroffenen anzuraten, die Berechtigung der Ansprüche durch einen mit Filesharing Sachverhalten vertrauten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen und die Ansprüche nicht voreilig zu erfüllen.

*Die Rechtsanwälte Zimmermann und Decker aus Hamburg vertreten u.a. die Tonpool Medien GmbH. Abgemahnt werden angebliche Verstöße gegen das Urheberrecht (z.B. Musikalbum "Alles kann besser werden" von Xavier Naidoo. Es wird zumeist ein Pauschalbetrag in Höhe von 850,00 EUR und die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert..