Auch eine Berechtigungsanfrage der BVB Merchandising GmbH erhalten?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
26.04.202184 Mal gelesen
Mir wurde wieder einmal ein Schreiben mit einer Berechtigungsanfrage zur Prüfung vorgelegt.

 

Die Berechtigungsanfrage erfolgt durch die Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen. Wenn Sie auch ein solches Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Zum Vorgehen der BVB Merchandising GmbH gegen Markenrechtsverletzungen:

Die BVB Merchandising GmbH ist in der Vergangenheit bereits gegen Markenrechtsverletzungen vorgegangen. Entsprechende Schreiben sind mir wiederholt zur Prüfung vorgelegt worden. Ich hatte daher auch hier bereits über diese Fälle berichtet:

https://www.anwalt24.de/fachartikel/markenrecht/52714

 

Zu der weiteren hier vorliegenden Berechtigungsanfrage:

In der hier vorliegenden Berechtigungsanfrage wird zunächst wieder ausgeführt, dass die BVB Merchandising GmbH, eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KGaA, Inhaberin der Marken "BVB", "Borussia Dortmund" und "BVB 09" sei. In diesem Zusammenhang wird auf die überragende Verkehrsgeltung und Bekanntheit der Marken hingewiesen.

Im Weiteren wird auf ein konkretes Angebot des angeschriebenen privaten Verkäufers bei eBay verwiesen, in dem die geschützten Marken verwendet werden, ohne dass dem zugestimmt worden sei. Insoweit stehe der Vorwurf der Markenrechtsverletzung im Raum. Deshalb wird dem angeschriebenen Verkäufer unter Fristsetzung die Möglichkeit gegeben, Stellung zu dem Vorwurf zu nehmen und insbesondere mitzuteilen, woraus er ein Recht zur Benutzung der eingetragenen Marken für das angebotene Produkt ableitete.

 

Worum es bei einer Berechtigungsanfrage geht:

Anders als bei einer Abmahnung wird mit einer Berechtigungsanfrage lediglich auf das Bestehen von Rechten hingewiesen, ohne dass bereits Ansprüche geltend gemacht werden.

Eine Berechtigungsanfrage erfolgt nach meiner Erfahrung somit häufig,

  • wenn ein Sachverhalt unklar ist und zunächst aufgeklärt werden soll oder
  • wenn ein Rechteinhaber zur Wahrung seiner Interessen einen Warnschuss abgeben möchte, weil daraufhin bereits mit einem Einlenken des Gegners zu rechnen ist und unnötige Kosten für den Gegner aus Image-Gründen vermieden werden sollen.

 

Meine Einschätzung:

Das Vorgehen von Sportvereinen gegen die Anbieter von Fan-Artikeln ist ein zweischneidiges Schwert. Häufig bieten Fans selbst hergestellte Artikel mit der Vereinsbezeichnung oder dem Vereinslogo als private Verkäufer an, obwohl ihre Angebote aufgrund des Umfangs der Angebote und Verkäufe rechtlich bereits als gewerbliche Angebote zu bewerten sein können, sodass bei einer unzulässigen Nutzung von Marken ein Vorgehen im Wege einer markenrechtlichen Abmahnung in Betracht käme. Eine markenrechtliche Abmahnung wäre allerdings mit erheblichen Kosten verbunden, was gerade bei einem Vorgehen gegen mutmaßliche Fans verschiedene Risiken birgt.

Sofern Sie eine entsprechende Berechtigungsanfrage erhalten, sollten Sie diese auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen können.

Produkte, die mit den Marken und Logos von Sportvereinen verziert sind, können aus Sicht der angesprochenen Kunden den Eindruck vermitteln, es würde sich um lizenzierte Merchandise-Artikel handeln. Da den Sportvereinen durch den Vertrieb nicht lizenzierter Merchandise-Artikel Einnahmen entgehen, gehen die Sportvereine gegen Angebote solcher Artikel vor.

 

Meine Empfehlung:

Lassen Sie sich anwaltlich beraten, um unnötige und teure Weiterungen zu vermeiden.

 

Sie haben auch ein Schreiben mit einer Berechtigungsanfrage erhalten?

Wenn Sie auch ein Schreiben mit einer Berechtigungsanfrage der Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für die BVB Merchandising GmbH erhalten haben, stehe ich Ihnen gern für eine Beratung zur Verfügung:

  • Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.
  • Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de ständig Betroffene zu Berechtigungsanfragen und Abmahnungen.

Profitieren auch Sie von meiner umfangreichen Beratungspraxis.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht