Auch ein Schreiben der Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für die BVB Merchandising GmbH erhalten? Ich berate Sie.

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
20.07.2018154 Mal gelesen
Mir wurde eine Berechtigungsanfrage der Rechtsanwälte Dres. Lohner, Fischer, Igwecks & Collegen für die BVB Merchandising GmbH zur Prüfung vorgelegt. Wenn Sie auch so ein Schreiben erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

 

Zu dem hier vorliegenden Schreiben:

Bei dem hier vorliegenden Schreiben handelt es sich nicht um eine Abmahnung, sondern um eine sogenannte Berechtigungsanfrage.

In dem Schreiben wird zunächst ausgeführt, dass die BVB Merchandising GmbH, eine Tochtergesellschaft der Borussia Dortmund GmbH & Co. KG a.A., Inhaberin der Marke "BVB" sei. Ein Ausdruck aus dem Markenregister zur Marke "BVB" (Registernummer 39758566) ist dem Schreiben beigefügt.

Sodann wird auf ein Angebot bei eBay verwiesen, in dem die Marke "BVB" eingebunden ist. In diesem Zusammenhang wird um eine Mitteilung gebeten, aufgrund welcher Umstände der Adressat des Schreibens sich für berechtigt hält, das Zeichen für das angebotene Produkt zu benutzen.

 

Was ist eine Berechtigungsanfrage?

Mit einer Berechtigungsanfrage soll geklärt werden, ob ein Gegner ein gewerbliches Schutzrecht (z.B. eine Marke) verletzt. Aus diesem Grunde werden mit einer Berechtigungsanfrage - anders als bei einer Abmahnung - noch keine Ansprüche geltend gemacht. Vielmehr wird dem Gegner mit einer Berechtigungsanfrage Gelegenheit gegeben, zu einem Sachverhalt Stellung zu nehmen.

Üblicherweise werden Berechtigungsanfragen in zwei Fallkonstellationen versandt: zum einen, wenn der Sachverhalt und somit auch das Vorliegen einer Rechtsverletzung unklar ist und zum anderen, wenn der Gegner lediglich einen "Warnschuss" erhalten soll.

 

Wie sollte man auf eine Berechtigungsanfrage reagieren?

Wie Sie auf eine Berechtigungsanfrage reagieren sollten, hängt vom konkreten Fall ab.

Auf jeden Fall sollten Sie die Berechtigungsanfrage ernst nehmen. Sofern Sie nicht auf die Berechtigungsanfrage reagieren, müssen Sie mit dem Ausspruch einer Abmahnung und erheblichen Kosten rechnen.

Nutzen Sie daher die Ihnen gesetzte Frist, um den Sachverhalt zu überprüfen und sich fachkundig anwaltlich beraten zu lassen.

Bei der Entscheidung über die Reaktion auf die Berechtigungsanfrage sollten Sie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten die Kostenrisiken einer juristischen Auseinandersetzung berücksichtigen.

 

Sie haben auch eine Berechtigungsanfrage erhalten?

Dann rufen Sie mich doch einfach an unter 0381-26056730.

Oder Sie schicken mir eine E-Mail an rostock@internetrecht-rostock.de

Ich berate bundesweit auch kurzfristig telefonisch.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich Online-Händler, die wie Sie eine Berechtigungsanfrage oder eine Abmahnung erhalten haben. Daher verfüge ich über Erfahrung aus einer Vielzahl von Verfahren.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht

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