Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP für die Frida Kahlo Corporation

Markenrecht
16.12.202024 Mal gelesen
Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP für die Frida Kahlo Corporation wegen einer Markenrechtsverletzung

Die Kanzlei Zierhut IP vertritt die Interessen der Frida Kahlo Corporation und mahnt derzeit für diese Verstöße gegen das Markenrecht ab.

Frida Kahlo (1907 - 1954) war eine bekannte mexikanische Malerin. Sie zählt zu den bedeutendsten Vertretern einer volkstümlichen Entfaltung des Surrealismus.
Bekannt ist von ihr u.a. ein Portrait mit Blumen im Haar und breiten Augenbrauen.

Inhalt der Abmahnung:

Der konkrete Vorwurf der Abmahnung ist eine Markenrechtsverletzung auf Spreadshirt.

Der Abgemahnte habe dort Hoodies zum Kauf angeboten und mit der Marke "FRIDA KAHLO" beworben. Bei den angebotenen Hoodies würde es sich jedoch nicht um Originalware der Frida Kahlo Corporation handeln und somit läge eine Markenrechtsverletzung gemäß §14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG vor.

Forderungen aus der Abmahnung:

Die Kanzlei Zierhut IP fordert aufgrund dieser (vermeintlichen) Rechtsverletzung von dem Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Des Weiteren solle ein Schadensersatz gezahlt sowie die angefallenen Rechtsanwaltskosten erstattet werden.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Kanzlei Zierhut IP betroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.