Berechtigungsanfrage der DaShi Großhandel GmbH & Co. KG erhalten?

Rechtsanwalt Andreas Kempcke zu einer Abmahnung der Denim Deluxe GmbH
11.12.201994 Mal gelesen
Mir wurde eine Berechtigungsanfrage/Abmahnung der DaShi Großhandel GmbH & Co. KG über die Kanzlei Fraaß zur Prüfung vorgelegt.

 

Wenn Sie auch abgemahnt worden sind, berate ich gern auch Sie.

 

Zu der hier vorliegenden Berechtigungsanfrage/Abmahnung:

In dem hier vorliegenden Schreiben wird zunächst ausgeführt, dass es sich bei der Abmahnerin um eine Groß- und Einzelhändlerin für Rauch- und Tabakwaren handelt.

Im Weiteren wird darauf hingewiesen, dass die Abmahnerin europaweit die eigene Wasserpfeifentabak-Marke "7Days" nutze. In diesem Zusammenhang wird auf verschiedene Markenanmeldungen verwiesen.

Sodann wird der Vorwurf erhoben, dass der Abgemahnte Wasserpfeifentabak vertreibe, bei dem es sich nicht um Original-Wasserpfeifentabak der Abmahnerin handelt, sondern um Markenfälschungen. Vor diesem Hintergrund wird angefragt, weshalb sich der Abgemahnte dazu berechtigt fühle, Wasserpfeifentabak unter dem Kennzeichen "7Days" zu vertreiben. Gleichzeitig werden bereits markenrechtliche bzw. lauterkeitsrechtliche Ansprüche geltend gemacht.

 

Zu den Forderungen in der Berechtigungsanfrage/Abmahnung:

Der Abgemahnte soll zunächst einen Nachweis seiner Berechtigung erbringen. Für den Fall, dass kein Nachweis oder nur ein unzureichender Nachweis erbracht wird, soll der Abgemahnte eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben und Ansprüche auf Auskunfterteilung, Schadenersatz sowie Vernichtung/Rückruf erfüllen.

 

Meine Einschätzung:

Eine markenrechtliche/wettbewerbsrechtliche Abmahnung sollten Sie auf jeden Fall ernst nehmen, da bei einer falschen Reaktion teure Weiterungen drohen.

Der Vorwurf des Vertriebs von Markenfälschungen muss in tatsächlicher Hinsicht mit dem Lieferanten geklärt werden, bevor eine Entscheidung über die Reaktion auf die Berechtigungsanfrage/Abmahnung getroffen wird. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die im Raum stehenden Schadensersatzansprüche.

 

Meine Empfehlungen:

  1. Unterschreiben Sie auf keinen Fall ohne anwaltliche Beratung voreilig die vorformulierte Unterlassungserklärung.
  2. Nehmen Sie ohne Prüfung keine Zahlung vor.
  3. Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten.

 

Zu mir und meiner Tätigkeit:

Ich berate als Fachanwalt für IT-Recht bei Internetrecht-Rostock.de tagtäglich abgemahnte Online-Händler wie Sie und verfüge daher über Erfahrung aus einer Vielzahl von Abmahnverfahren.

Die Kanzlei Internetrecht-Rostock.de informiert auf Ihrer Internetseite www.internetrecht-rostock.de seit mehr als 10 Jahren mit inzwischen über 2.000 Beiträgen über Themen für Online-Händler und berät eine Vielzahl von Online-Händlern bei der Absicherung Ihrer Auftritte.

Ich berate Sie bundesweit auch kurzfristig telefonisch. Im Rahmen meiner Beratung erörtere ich mit Ihnen die Rechtslage und die verschiedenen Handlungsalternativen mit den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Selbstverständlich erhalten Sie von mir sodann auch konkrete Empfehlungen für das weitere Vorgehen. 

 

Sie haben auch eine Abmahnung erhalten?

Wenn Sie auch eine Berechtigungsanfrage/Abmahnung der DaShi Großhandel GmbH & Co. KG über die Kanzlei Fraaß erhalten haben, berate ich gern auch Sie.

  • Rufen Sie mich einfach an: 0381 - 260 567 30.
  • Oder schicken Sie mir eine E-Mail: rostock@internetrecht-rostock.de.

 

Andreas Kempcke

Rechtsanwalt

Fachanwalt für IT-Recht