Eintragung einer Marke

ROSE & PARTNER - Hamburg, Berlin, München, frankfurt, Mailand
23.10.201943 Mal gelesen
Vor der Eintragung einer Marke vor dem Markenamt müssen einige Aspekte bedacht werden

Durch die Eintragung einer neuen Marke steigert Ihr Unternehmen das Produktimage und die Exklusivität der Außenwahrnehmung enorm. Von daher erscheint es äußerst sinnvoll, bei Einführung einer neuen Produktlinie an die Anmeldung einer neuen Marke zu denken.

Allerdings müssen vor der Eintragung einer Marke vor dem Markenamt einige Aspekte bedacht werden. Auf diese Weise gelingt es, eine markenrechtliche Abmahnung eines Konkurrenten oder einen Ablehnungsbeschluss des Markenamtes zu verhindern.

Durchführung umfassender Markenrecherche

Vorab gilt es zu klären, dass die anvisierte Marke vom Markenamt überhaupt Schutzfähigkeit zugesprochen bekommt. Nicht selten tritt der Fall ein, dass das DPMA wegen fehlender Unterscheidungskraft eines Kennzeichens einen Ablehnungsbeschluss zusendet. Meistens stellt der Markenname dann eine sogenannte beschreibende Angabe dar, welche freizuhalten ist und nicht als Marke eingetragen werden kann, da ansonsten dem Inhaber des Schutzrechtes ausschließliche Verfügungsrechte für den allgemeinen Namen zustünden.

Absolut wichtig ist es, vor dem Prozess der Markenanmeldung eine vollständige und umfassende Markenrecherche durchzuführen oder hierzu einen spezialisierten Dienstleister damit zu beauftragen. Es gilt zu beachten, dass auch bei einer geplanten deutschen Marke die weiteren Markenregister, für internationale Registrierungen die WIPO- Datenbank und für Europa das EUIPO geprüft werden.

Auch ältere bereits bestehende Webseitenadressen und Domains und ältere Firmennamen als Unternehmenskennzeichen können zu einer Kollision mit einer jüngeren Marke führen. Daher muss eine umfassende und risikoadäquate Markenrecherche auch die Domainsituation und alle Unternehmensregister ins Auge gefasst werden.

Markenamtliche Anmeldung

Sofern das von Ihnen angedachte Kennzeichen schutzfähig und kollisionsfrei ist, können Sie die Anmeldung Ihrer Marke vornehmen. Zu diesem Zeitpunkt sollte Ihnen klar sein, für welche Länder die gewünschte Marke überhaupt geschützt sein soll. Soll das Schutzrecht nur in Deutschland beim DPMA oder auch gegebenenfalls zusätzlich international vor dem EUIPO oder der WIPO geschützt werden?

Hierzu muss die Frage beantwortet werden, wofür das neue Schutzrecht als Markenkennzeichen überhaupt stehen soll und welche Warenklassen genau genutzt werden. Für eine neu eingetragene Marke besteht für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen eine 5- jährige Benutzungsschonfrist. Nach Ablauf dieser 5 Jahre, besteht jedoch eine Löschungsreife für die Marke, wenn das Kennzeichen unter den Warenklassen nachweislich nicht rechtserhaltend benutzt wurde.

Nach der Evaluierung und Auswahl des passenden Markenamtes und des individuellen Klassenverzeichnisses, kann die Anmeldung durch Nutzung des Anmeldeformulars des jeweiligen Markenamtes vorgenommen werden. Sie haben Erfolg und die Marke wird nach einigen Wochen eingetragen, wenn das Kennzeichen nicht gegen absolute Schutzhindernisse verstößt, sodass Sie die Markenurkunde dann in den Händen halten.

Dauerhafte Überwachung der Marke

Nach erfolgter Markeneintragung sollte der Inhaber der neu registrierten Marke im Register die Registersituation auch hiernach dauerhaft im Blick haben. Denn nur so erfährt er von später eingetragenen Marken und Kennzeichen, die unter Umständen gegen seine Marke verstoßen. Erfährt der Markeninhaber in einem Überwachungsergebnis von einem solchen Verstoß, sollte er eine markenrechtlichen Abmahnung aussprechen oder ein Widerspruchsverfahren vor dem Markenamt durchführen, um seine eigene Marke optimal zu schützen.

Ihr Fachanwalt für Gewerblichen Rechtschutz berät Sie zu allen genannten Themen:

  • Vollständige Markenrecherche,
  • Prüfung der Unterscheidungskraft des Markennamens,
  • Auswahl des richtigen Markenamtes,
  • Erstellung eines individuellen Produktverzeichnisses,
  • Dauerhafte Kennzeichen-Überwachung nach Markeneintragung .

Weitere Informationen zum Thema Markeneintragung finden Sie hier:

www.rosepartner.de/rechtsberatung/markenrecht-urheberrecht/markeneintragung.html