Abmahnung der Schülerhilfe GmbH bzw. ZGS Bildungs-GmbH nach Posting auf Instagram erhalten?
Rechtsanwälte Marx Siebert mahnen wegen Hashtag #Schülerhilfe ab!
Die ZGS Bildungs-GmbH betreibt unter der Schülerhilfe GmbH & Co. KG bundesweit diverse Nachhilfe-Institute und ist Inhaberin einer Vielzahl von Marken mit dem Bestandteil "Schülerhilfe". Eingetragen sind die Marken u.a. als Wort-Bild-Marke.
Der Sachverhalt
Unser Mandant postete bei Instagram Fotos und Beiträge seines Nachhilfe-Instituts unter diversen Hashtags, wie #nachhilfelehrer und eben auch unter dem Hashtag #Schülerhilfe.
Die beauftragte Kanzlei Marx Siebert aus Hamburg behauptet, unser Mandant habe durch die Verwendung des Hashtags #Schülerhilfe gegen die Markenrechte der ZGS Bildungs-GmbH verstoßen. Zum Nachweis wird ein Auszug aus dem online DPMA-Register zu der Marke "Schülerhilfe" vorgelegt.
Unser Mandant wurde aufgefordert, binnen einer Woche zu dem Vorwurf Stellung zu nehmen. Zudem wurde eine vorformulierte, strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung zur Unterschrift beigefügt.
Unsere Einschätzung
Wenn auch Sie von einer derartigen Abmahnung betroffen sind, sollten Sie diese ernst nehmen und schnell handeln.
Wenden Sie sich noch binnen Frist an einen spezialisierten Rechtsanwalt, da andernfalls gerichtliche Schritte drohen. Uns sind Fälle bekannt, in denen die GmbH in einem vergleichbaren Fall ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet hat. In diesem Fall drohen weitere Kosten und im Falle einer Verurteilung Ordnungsmittel bis zu 250.000,- Euro.
Es gilt rechtlich zu Prüfen, ob bei der Verwendung des Hashtags #Schülerhilfe tatsächlich eine markenmäßige Verwendung des Begriffes "Schülerhilfe" vorliegt. Diese rechtliche Einordung vorzunehmen ist für einen juristischen Laien kaum zu bewerkstelligen.
Anwaltlicher Rat ist hier unerlässlich. So sind uns Urteile bekannt, in denen eine markenmäßige Verwendung des Begriffes "Schülerhilfe" verneint worden ist. Ob diese Rechtsprechung auf Ihren Fall zu übertragen ist, bleibt einer gründlichen Einzelfallprüfung vorbehalten.
Wir helfen Ihnen!
Sollten auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit Rat und Tat zur Verfügung.
Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche ErsteinschätzungIhrer Abmahnung vor.
Als direkter Ansprechpartner stehe ich Ihnen dafür jederzeit gern zur Verfügung.
E-Mail: kontakt@e-commerce-kanzlei.de
Tel.: 0221 / 9 758 758 0
Kontaktformular: https://e-commerce-kanzlei.de/kontakt.html
Ihr Sebastian Günnewig
Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Weitere Informationen zum Thema wettbewerbsrechtliche Abmahnung finden Sie hier:
Abmahnung erhalten? darauf sollten Sie nun achten: https://e-commerce-kanzlei.de/wie-sollten-sie-auf-eine-abmahnung-reagieren.html
Unterlassungserklärung und die Vertragsstrafenfalle: https://e-commerce-kanzlei.de/unterlassungserklärung-der-scheinbar-harmlose-teil-einer-abmahnung.html
Unberechtigte Abmahnung erhalten? Und nun? - https://e-commerce-kanzlei.de/unrechtmäßige-abmahnung-erhalten-wir-verteidigen-sie-und-wehren-unberechtigte-forderungen-gegen-sie-ab!.html
Unser Video zum Thema "Abmahnung erhalten" finden Sie auch bei Youtube: https://youtu.be/w7TKHbBrVzg